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BA-Presseinfo Nr. 53: Kindergeld: Steuerliche Identifikationsnummer als Voraussetzung

ID: 1406940


(ots) - Laufende Kindergeldzahlungen werden auch
weiterhin nicht eingestellt. Familienkasse der Bundesagentur für
Arbeit (BA) meldet sich bei jedem Kindergeldbezieher, wenn die
steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) noch nicht vorliegt.

Seit dem 1. Januar 2016 ist die Identifizierung von
Kindergeldberechtigten und Kindern anhand der steuerlichen IdNr
gesetzliche Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld. Jeder, der
einen Neuantrag auf Kindergeld bei der Familienkasse der BA stellt,
trägt dabei seine steuerliche IdNr und die des Kindes in das
Antragsformular ein. Auch bei bereits laufenden Kindergeldfällen wird
die steuerliche IdNr benötigt. In den weitaus meisten Fällen liegt
diese der Familienkasse der BA auch bereits vor.

In den wenigen Fällen eines laufenden Kindergeldbezugs, in denen
die steuerliche IdNr noch nicht vorliegt, muss weiterhin niemand
befürchten, dass die Zahlung einfach eingestellt wird. Vielmehr wird
die Familienkasse der BA in solchen Fällen direkt mit den
Kindergeldempfängern Kontakt aufnehmen.

Auch wenn man sich möglicherweise nicht sicher ist, ob die
Familienkasse der BA die steuerliche IdNr schon gespeichert hat, kann
man davon absehen, allein deswegen bei der Familienkasse der BA
anzufragen. Im Bedarfsfall meldet sich die Familienkasse der BA.

Weitere Informationen zum Kindergeld erhalten Sie im Internet
unter www.familienkasse.de.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

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Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse(at)arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218




Fax: 0911/179-1487

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Datum: 02.12.2016 - 05:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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