businesspress24.com - ?Europas größter Hersteller? muss sich am Umsatz messen lassen
 

?Europas größter Hersteller? muss sich am Umsatz messen lassen

ID: 1406688

"Europas größter Hersteller" muss die Marktführerschaft schon irgendwie belegen können. Kann er das nicht, dann hat der Wettbewerb einen aussichtsreich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch


(LifePR) - Das Frankfurter Landgericht verhandelte im Sommer 2016 einen Streit unter Fensterbauern. In der Werbung beschrieb sich der eine als "Europas größter Hersteller für Fenster" während der andere der Meinung war, dass es durchaus ?größere" gebe.
Vermeintlicher Marktführer unterliegt vor Gericht
Es wurde kompliziert, denn das tägliche Produktionsvolumen des beklagten Herstellers war schon rekordverdächtig, in Summe gab es aber Hersteller, die einen wesentlich höheren Umsatz fuhren. Daher schloss sich das Landgericht der Klägerargumentation an und verurteilte den vermeintlichen Marktführer zu Schadensersatz und Unterlassung.
Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner von LHR ? Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: ?Die Werbung ist irreführend, weil der ?größte? Hersteller diesen Titel auch objektiv , nachhaltig und in allen in Betracht kommenden Bereichen verdient haben muss. Es reicht nicht, nur im Rahmen einer Momentaufnahme irgendwo und irgendwie der Größte zu sein!?
Das Gericht zitierte den Durchschnittsverbraucher, der hinter ?der Größte? wohl in aller Regel jedenfalls den umsatzstärksten Wettbewerber vermuten würde. Eine Erläuterung zur objektiven Größenangabe erfolgte im verhandelten Fall zwar, dies jedoch in einer räumlich davon getrennten Aussage. ?Das reicht nicht aus?, so Lampmann.
LG Frankfurt a.M., 01.06.2016 - Az.: 3-08 O 69/15

Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für alle Themen des Wettbewerbsrechts.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für alle Themen des Wettbewerbsrechts.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Amazon sagt Fake-Bewertungen und falschen Empfehlungen den Kampf an
Alle Jahre wieder - Hochsaison für Taschendiebe
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 01.12.2016 - 09:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1406688
Anzahl Zeichen: 2213

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

n


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 73 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"?Europas größter Hersteller? muss sich am Umsatz messen lassen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft



 

Who is online

All members: 10 590
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 119


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.