?Schmuddelkind? ist schon eine Schmähkritik
Schon Franz-Josef Degenhardt -übrigens nicht nur Liedermacher, sondern auch Jurist - sang "Spiel nicht mit den Schmuddelkindern" und prägte damit einen negativen Sprachgebrauch

(LifePR) - Nachvollziehbar, dass eine Bank sich ungern als "Schmuddelkind der Branche" bezeichnen lässt. Mit Schmuddelkindern will man in Deutschland prinzipiell nichts zu tun haben ? klar also, dass sich eine Bank so nicht nennen lassen wollte und wegen Rufschädigung bis vor das OLG Frankfurt zog. Ein selbst ernanntes ?publizistisches Sprachrohr? eines Konkurrenzunternehmens hatte die Sparkasse ?Schmuddelkind der Branche? genannt und Werbepartnern empfohlen, auf die Zusammenarbeit besser zu verzichten.
Für das OLG Frankfurt ist dies ein ganz eindeutiger Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Da die Redaktion es nicht bei der Herabsetzung beließ, sondern noch konkrete Boykottaufrufe formulierte, stellte die Veröffentlichung auch eine erhebliche Behinderung der Bank dar, gegen die sie sich juristisch zur Wehr setzte.
Besonders grobe Form der Herabsetzung
Während das Landgericht die Klage der Bank auf Unterlassung und Schadensersatz noch abgewiesen hatte, zeigte das Oberlandesgericht mehr Verständnis und wertete den Boykottaufruf und die Beleidigungen als geschäftliche Handlung eines Mitbewerbers. Diese Form der Werbung sei eindeutig unlauter und müsse unterlassen werden, zudem stehe der geschädigten Bank ein Schadensersatzanspruch zu.
Das Wort ?Schmuddelkind? stelle eine besonders grobe Herabsetzung dar.
Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm ist als Partner von LHR ? Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - in ähnlichen Verfahren als Rufwahrer von Personen und Unternehmen im Einsatz. Für ihn ist das OLG-Urteil nachvollziehbar und vor allem auch richtig: ?Die Aktion war im Wettbewerb motiviert, die Schmähkritik und der Boykottaufruf dienten ganz klar der Herabsetzung und der Schädigung des Konkurrenten, das ist laut UWG nun mal nicht zulässig.?
Oberlandesgericht Frankfurt, 18. Juni 2015 - Az.: 6 U 46/14
Dr. Niklas Haberkamm ist als Rufwahrer und Partner von LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für die Abwehr von Rufschädigung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Dr. Niklas Haberkamm ist als Rufwahrer und Partner von LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für die Abwehr von Rufschädigung.
Datum: 30.11.2016 - 10:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1406143
Anzahl Zeichen: 5342
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
n
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 74 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"?Schmuddelkind? ist schon eine Schmähkritik
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).