businesspress24.com - Think sollte zum Nachdenken anregen
 

Think sollte zum Nachdenken anregen

ID: 1402556

Wer sagt denn, dass Richter nicht spitzfindig sein können? / Das OLG Frankfurt a.M. trat jetzt den schlüssigen Gegenbeweis an und urteilte in einer aktuellen Markenrechtsverhandlung zugunsten des Abgemahnten


(LifePR) - Eine Klägerin hatte vor dem OLG Frankfurt die Verwendung von Begrifflichkeiten auf Kleidungsanhängern im Laden des Textilverkäufers abgemahnt, da sie ihre eigenen Rechte verletzt sah.
Im einzelnen waren auf den so genannten Hang-Tags Schriftzüge wie ?Think? oder ?Think Green? vermerkt - nach Meinung der Klägerin ganz klar Anspielungen auf ihre Marke und damit eine Verletzung ihrer Rechte.
?Think Green? eher ein Hinweis auf Umweltverträglichkeit
?Das ist aber kein betrieblicher Herkunftshinweis? fanden die Richter des OLG Frankfurt und gaben zu bedenken, dass mit ?Think Green? auf den Schildchen ebenso gut ein Anstoß zu mehr Ökologie und Umweltbewusstsein beim Kleidungskauf gegeben werden sollte. Dafür sprach auch, dass auf der Rückseite der Anhänger weitere Angaben zur Umweltverträglichkeit der Ware folgten.
Das Gericht lehnte den Anspruch der Markeninhaberin ab, das umweltbewusste Unternehmen darf weiter Denkanstöße auf ihre Hang Tags schreiben, selbst dann, wenn damit unter Umständen neben der Aufforderung zu mehr Umweltbewusstsein eine Nennung der Marke einhergeht.
Ihr Fazit zum Urteil: ?Das hätte auch genauso gut anders ausgehen können und beweist: Markenrechtsverfahren enden auch bei identischer Begriffsübernahme nicht immer zugunsten der Rechteinhaber, daher sind eine gute Markenplanung und Verfahrensvorbereitung das A und O der Rechtewahrung.?
OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 15.09.2016 - Az.: 6 W 95/16

Markenschützerin Birgit Rosenbaum ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und als Partnerin der Kölner Personen-, Produkte- und Ideenschützerkanzlei LHR Ansprechpartnerin für strategische Markenentwicklung und Markenschutz.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Markenschützerin Birgit Rosenbaum ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und als Partnerin der Kölner Personen-, Produkte- und Ideenschützerkanzlei LHR Ansprechpartnerin für strategische Markenentwicklung und Markenschutz.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Die Immobilienkredit-Richtlinie schadet massiv
Werbender Arzt ist für Wettbewerbsverstoß mitverantwortlich
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 20.11.2016 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1402556
Anzahl Zeichen: 2827

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

n


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 140 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Think sollte zum Nachdenken anregen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft



 

Who is online

All members: 10 590
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 163


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.