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Schiedsgerichtsbarkeit: Zügige und vertrauliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten

ID: 1402275


(ots) - Die zügige Beilegung von Rechtsstreitigkeiten ist im
Interesse der beteiligten Parteien. GRP Rainer Rechtsanwälte ist
daher der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
beigetreten.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf,
Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verfahren vor
staatlichen Gerichten können sich häufig in die Länge ziehen. Das ist
verständlicherweise in der Regel nicht im Interesse der beteiligten
Parteien, die eine zügige Beilegung der Rechtsstreitigkeit wünschen,
um Rechtssicherheit zu haben. Diesen Wunsch der Mandantschaft trägt
die international ausgerichtete Wirtschaftskanzlei GRP Rainer
Rechtsanwälte Rechnung und ist dem eingetragenen Verein Deutsche
Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, kurz DIS, beigetreten.

Vorteile eines Schiedsgerichtsverfahrens

Bei der Schiedsgerichtsbarkeit werden die Verfahren nicht vor
staatlichen Gerichten durchgeführt. Das kann nicht nur zu einer
erheblichen Beschleunigung der Verfahren, sondern auch zu einer
Kostenersparnis führen, wobei sich die Kosten an der Höhe des
Streitwerts orientieren. Darüber hinaus sind die Verfahren in der
Regel nicht öffentlich, sodass die Verhandlung vertraulich ist und
die streitenden Parteien den Schutz der Anonymität genießen.
Gleichzeitig lässt sich das Schiedsverfahren besser an die Wünsche
der Parteien anpassen, z.B. was Verhandlungsort und
Verhandlungssprache angeht.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Gerade bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten kommt der
Schiedsgerichtsbarkeit große Bedeutung zu. Denn internationale
Schiedsgerichte sind neutral. Keine Partei kann Vorteile aus der
besseren Kenntnis der Gesetzeslage im eigenen Land oder der Sprache
ziehen. Die Parteien können zuvor vereinbaren, welches nationale




Recht angewendet werden soll. Ein weiterer entscheidender Vorteil
ist, dass sich ein Schiedsspruch durch das New Yorker Übereinkommen
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
im Ausland häufig leichter durchsetzen lässt als ein Urteil eines
staatlichen Gerichts. Ende 2015 hatten mehr als 150 Staaten dieses
Abkommen unterzeichnet, unter ihnen viele wichtige Handelspartner.

Der Schiedsspruch ist für die Parteien rechtlich verbindlich und
entfaltet damit die gleiche Wirkung wie ein gerichtliches Urteil.

Ein Schiedsgerichtsverfahren kann zwischen den Parteien vereinbart
werden. In der Regel wird dazu ein Vertrag, eine Schiedsvereinbarung
geschlossen.

Mandaten, die an der Beilegung eines Rechtsstreits durch ein
Schiedsverfahren interessiert sind, können sich an kompetente
Rechtsanwälte wenden. Neben Schiedsgerichtsverfahren bieten sich noch
andere Möglichkeiten zur alternativen Streiterledigung, z.B. die
Mediation.

https://www.grprainer.com/

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht,
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und
Privatpersonen.



Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte
Gürzenich-Quartier
Augustinerstraße 10
50667 Köln
Telefon: +49 221 2722750
info(at)grprainer.com
www.grprainer.com

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Datum: 18.11.2016 - 07:24 Uhr
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