businesspress24.com - Fehlender Inlandsbezug - Urheberschutz bei Rechtsverletzungen in fremder Sprache
 

Fehlender Inlandsbezug - Urheberschutz bei Rechtsverletzungen in fremder Sprache

ID: 1399797

Schwierig: Rechte bei Verletzungen durch ausländische Herausgeber durchsetzen


(LifePR) - Das Landgericht Hamburg hat aktuell die Klage einer deutschen Fotografin abgewiesen, die ein ausländisches Portal (Sitz in den USA) auf Unterlassung, bzw. auf Löschung von Bildern verklagen wollte. Das Gericht verneinte den notwendigen Inlandsbezug. Im vorliegenden Fall sei der Anspruch der Klägerin mit deutschem Recht nicht durchzusetzen. Daher wird es schwer z.B. Rechte am eigenen Bild gegenüber dem Betreiber geltend zu machen.
Es reicht nach Meinung des Landgerichtes nicht aus, einen Anspruch erfolgreich zu formulieren, nur weil sich das Angebot auch an deutsche User richtet und daher auch in Deutschland abrufbar ist.
Arno Lampmann, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und bei ?LHR Law? in Köln für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten insbesondere im Ausland zuständig: ?Wenn es darum geht, Ansprüche gegen ausländische Content-Provider durchzusetzen, wird es oft schwierig ? aber natürlich ist auch das nicht ausgeschlossen!?
Mit ausreichender Expertise ist auch solch ein Problem zu lösen ? allerdings nicht mit deutschem Recht, wie das Hamburger Urteil deutlich macht. Hier sind Anwälte gefragt, die sich auch auf internationalem Parkett sicher bewegen und über ein gutes internationales Netzwerk verfügen.
Die klagende Fotografin muss vorerst akzeptieren, dass im internationalen Netz mehrere ihrer Bilder ohne ihre Zustimmung veröffentlicht sind. Lampmann, der in Amerika viele kreative Rechteinhaber vertritt: ?Damit muss man sich nicht abfinden!?
LG Hamburg, Urt. v. 17.06.2016 - Az.: 308 O 161/13

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum vertreten Rechte-Eigentümer im In- und Ausland. Arno Lampmann ist unter der Nummer 0221 / 2716733-0 telefonisch erreichbar ? oder per mail lampmann(at)lhr-law.de



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum vertreten Rechte-Eigentümer im In- und Ausland. Arno Lampmann ist unter der Nummer 0221 / 2716733-0 telefonisch erreichbar ? oder per mail lampmann(at)lhr-law.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Wie Menschen zu denen werden, die sie sind? Sieben E-Books von Freitag bis Freitag zum Sonderpreis
Umwelt Forum Saar 2016
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 11.11.2016 - 04:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1399797
Anzahl Zeichen: 3182

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

n


Telefon:

Kategorie:

Marketing & Werbung


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 67 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fehlender Inlandsbezug - Urheberschutz bei Rechtsverletzungen in fremder Sprache
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft



 

Who is online

All members: 10 590
Register today: 1
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 148


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.