businesspress24.com - BGH verhandelt am 08.11.2016 zur Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen
 

BGH verhandelt am 08.11.2016 zur Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen

ID: 1397347


(LifePR) - Die Bausparkassen verlangten bis vor wenigen Jahren mit Beginn der Darlehensauszahlung eine sog. Darlehensgebühr, deren Höhe in der Regel 2 % des Bauspardarlehens betrug und diesem hinzugerechnet wurde. Diese Darlehensgebühr führte an den für den Firmensitz der Bausparkassen zuständigen Amtsgerichten zu einer Klageflut.
Nun wird der BGH zunächst in den Verfahren XI ZR 477/15 und XI ZR 552/15 über die Rechtmäßigkeit der Darlehensgebühr entscheiden, in denen vorinstanzlich nur die Kläger des Verfahrens XI 477/15 vor dem Amtsgericht Ludwigsburg obsiegt hatten. Dieses qualifizierte in seiner Entscheidung vom 17.04.2015, Az. 10 C 133/15, die Darlehensgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen als der Inhaltskontrolle zugängliche Preisnebenabrede, die den Bausparer unangemessen benachteilige. Nach dem Vortrag der Beklagten dieses Verfahrens wird die Darlehensgebühr ?in keiner Weise der Gemeinschaft der Bausparer zugeführt, erhöht auch nicht das Kapital, das zur Auszahlung der Darlehen an die Bausparer benötigt wird, sondern ist ausschließlich Gewinn der Bausparkasse?. Die Berufung der Bausparkasse vor dem LG Stuttgart, Az. 4 S 122/15, führte zum Erfolg, da dieses in erster Linie den Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr als verjährt erachtete und hilfsweise ausführte, bei der Darlehensgebühr handele es sich um eine kontrollfreie Preishauptabrede.
Die Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung der Klausel zur Beanspruch der Darlehensgebühr scheitere bisher sowohl vor dem LG Heilbronn, Az. Bi 6 O 50/15, als auch in zweiter Instanz vor dem OLG Stuttgart mit Urteil vom 14.10.2015, Az. 2 U 75/15.
Der 2. Senat des OLG Stuttgart bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des LG Heilbronn und erachtete die Klausel bei unterstellter Kontrollfähigkeit als transparent und auch im weiteren als den Bausparer nicht unangemessen benachteiligend.
Insoweit scheinen vor dem OLG Stuttgart die Rechtsmeinungen des 2. und des 9. Senates auseinanderzugehen. Denn der 9. Senat gab im Frühjahr 2016 zu erkennen, dass die Darlehensgebühr seiner Ansicht nach nicht der Gemeinschaft der Bausparer zugute kommt, sondern sie ist ausschließlich ein zusätzlicher Ertrag für die Bausparkasse selbst. Infolgedessen ließ es die Wüstenrot Bausparkasse AG nicht auf ein Urteil ankommen und erstattete der Klägerin die Darlehensgebühr.




Das OLG Hamburg hatte bereits in einem Hinweisbeschluß vom 24.05.2011, Az. 10 U 12/09, festgestellt:
?Wie bereits im Hinweisbeschluß des Senates vom 22.03.2011 ausgeführt, handelt es sich bei der Klausel der Darlehensgebühr um eine kontrollfähige Preisnebenabrede.? Es werden ?laufzeitunabhängige Kosten (bei der Darlehensgebühr sind dies im Wesentlichen die Bearbeitungskosten zur Abgeltung des Aufwandes der Beklagten bei der Darlehensgewährung, darunter etwa die Geldbeschaffungskosten, Verwaltungsaufwand etc.) von dem Kunden verlangt.?
Der BGH wird nun zeitnah entscheiden, ob die Darlehensgebühr aus § 10 ABB gemäß § 307 BGB unwirksam ist und den Bausparern nach § 812 BGB ein Herausgabeanspruch zusteht. In diesem Fall wird auch eine höchstrichterliche Aussage zur Frage der Verjährung erfolgen.
 

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Kita-Streik: Wer zahlt bei Ausfall der Kinderbetreuung?
Wie Sie Wildunfälle vermeiden können
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 04.11.2016 - 03:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1397347
Anzahl Zeichen: 2007

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

chen


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 56 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH verhandelt am 08.11.2016 zur Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Eurojuris Deutschland e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Eurojuris Deutschland e.V.



 

Who is online

All members: 10 590
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 120


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.