Weser-Kurier:Über den Pakt zwischen YouTube und Gema schreibt Hendrik Werner:
(ots) - Frohe Kunde macht die Runde - für Zigtausende
Künstler und Abermillionen Musikfans hierzulande. Mehr als sieben
Jahre hatten die Videoplattform YouTube und die
Verwertungsgesellschaft Gema über Abgabemodalitäten und Werbeerlöse
gerungen. Zu Lasten der deutschen Nutzer, für die wegen und während
des Zwists auf der Website der Google-Tochter Tausende Musikvideos
gesperrt blieben. Nun haben sich die Streitparteien - endlich! -
geeinigt. Der geneigte Zuschauer kann jetzt schier endlos in
musikalisch untermalten Bilderwelten schwelgen, lies: streamen, bis
der Arzt kommt. Auch wenn Google und Gema finanzielle Details über
ihren Lizenzvertrag geheim halten, darf die Einigung für alle Seiten
als bereichernd gelten: Die von der Gema vertretenen Künstler werden
für das Abspielen ihrer Videos auf YouTube bezahlt (rückwirkend seit
2009); Musikfreunde, deren Interesse jahrelang durch Sperrvermerke
düpiert wurde, können frohlocken. Dieser Schulterschluss ist eine
Ermutigung für die Kreativbranche insgesamt. Denn deren Belange
werden mancherorts auf dem Planeten Google noch immer mit Füßen
getreten.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Leiter Zentraldesk
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion(at)Weser-Kurier.de
Original-Content von: Weser-Kurier, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 01.11.2016 - 15:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1396252
Anzahl Zeichen: 1896
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bremen
Telefon:
Kategorie:
Kunst und Kultur
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 62 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weser-Kurier:Über den Pakt zwischen YouTube und Gema schreibt Hendrik Werner:
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Weser-Kurier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).