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CGM: Leiharbeit und Werkverträge, nicht mit uns!

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(PresseBox) - Am 21. Oktober hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Regelung von Leiharbeit und Werkverträgen verabschiedet. Leiharbeit, auch Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing genannt, war bis 1971 nicht erlaubt und bis 2003 streng geregelt. Wir begrüßen zwar ebenso wie unsere Sozialpartner die neuen Regelungen, die Missbrauch eindämmen sollen, aber die betrieblichen sowie tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten greifen zu kurz.
Adalbert Ewen: ?Das umstrittene Arbeitnehmerüberlassungsgesetz führt wieder ein, was 2003 abgeschafft wurde, die Höchstdauer für die Leiharbeit! Schaut man auf die Zahlen, zeigt die Realität, dass die meisten ArbeitnehmerInnen weder ihren Qualifikationen gemäß eingestuft werden, noch so lange im Unternehmen verbleiben, dass eine Übernahme erfolgt. Laut Aussage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit dauern die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse drei Monate oder länger und rund ein Fünftel ein Jahr und länger. Wir von der CGM sagen: Festanstellung muss das Ziel sein.
Die Situation der ArbeitnehmerInnen mit Werk- und Dienstverträgen wird durch das neue Gesetz ebenso nicht einfach grundlegend verbessert. Es schiebt zwar der massenhaften Verlagerung von Leiharbeit in Werkverträge einen Riegel vor, damit arbeitsrechtliche Schutzregelungen nicht so leicht umgangen werden können, ein ausreichendes Mitbestimmungs- und Mitspracherecht für unsere Betriebsräte, wenn es um sozialverträgliche Arbeitsbedingungen geht, fehlt in dieser Sache jedoch. Ob das Gesetz zu sicht- und messbaren Verbesserungen führt, bleibt abzuwarten. Wir reden noch keiner Entwarnung voreilig das Wort.
Wir, die Christliche Gewerkschaft Metall, haben uns vor Jahren bewusst aus der Leiharbeit zurückgezogen, weil Equal Pay Standards, sowohl beim Gesetzentwurf als auch bei der tariflichen Umsetzung, nicht annähernd gewährleistet sind."
CGM ? Persönlich. Menschlich. Nah.





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Datum: 27.10.2016 - 05:03 Uhr
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