Dachdeckerhandwerk: Schlichterspruch von Sozialpartnern angenommen
(ots) - Am 21. Oktober 2016 haben sowohl der Zentralverband 
des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) als auch die 
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) den 
Schlichterspruch vom 5. Oktober 2016 fristgerecht nach intensiven 
internen Diskussionen angenommen. Nachdem auch die dritte Tarifrunde 
im September 2016 im Bereich der Lohn- und Gehaltstarifverträge für 
das Dachdeckerhandwerk ergebnislos verlaufen war, stimmte die 
Arbeitgeberseite zu, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Dieses 
fand mit Vertretern beider Sozialpartner am 5. Oktober 2016 in 
Frankfurt statt. Als Schlichter hatten sich beide Seiten auf Dr. 
Matthias von Wulffen, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, 
geeinigt. Von Wulffen bemühte sich, nach Anhörung beider Positionen 
eine Einigung der Tarifparteien herbeizuführen. Da dies nicht gelang,
verkündete von Wulffen gemäß der Schlichtungsvereinbarung einen 
Schlichterspruch, der folgende Eckpunkte enthält:
1. Anhebung des Bundesecklohns zum 1. Oktober 2016 um 1,0 Prozent; 
Laufzeit bis zum 30. April 2017. Weitere Erhöhung des Bundesecklohns 
zum 1. Mai 2017 um 1,5 Prozent; Laufzeit bis zum 31. Juli 2018. Damit
steigt der Bundesecklohn auf 17,82 Euro und ab 1. Mai 2017 auf 18,08 
Euro.
2. Fortgeltung des alten Tarifvertrags für die Monate August und 
September 2016 (Nullmonate)
3. Ausgleich für die Nullmonate durch Einmalzahlung von je 50 Euro, 
zahlbar mit dem Dezemberlohn; Anspruch ausschließlich für 
Gewerkschaftsmitglieder
4. Erhöhung des Teils eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche 
Mitarbeiter um 26 Stunden; Auszahlung erstmals Ende 2017; 
Finanzierung durch Erhöhung der Arbeitgeberumlage um 1,4 
Prozentpunkte ab Dezember 2016
5. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um je 50 Euro monatlich in 
allen drei Ausbildungsjahren, also im 1. Lehrjahr auf 650,00 Euro, im
2. Lehrjahr auf 800,00 Euro und im 3. Lehrjahr auf 1.050,00 Euro; 
Laufzeit vom 1. Oktober 2016 bis 31. Juli 2018
6. Verlängerung der Absichtserklärung zum Innovationsfonds um ein 
Jahr (d.h.: Frist zur freiwilligen Umsetzung bis 31. Dezember 2017)
   Durch die fristgerechte Annahme beider Sozialpartner gilt der 
Schlichterspruch bindend als tarifliche Vereinbarung.
   "Noch nie wurden die Verhandlungen im Bereich der Lohn- und 
Gehaltstarifverträge so hart geführt. Aber wir haben mit Dr. von 
Wulffen einen sachkundigen und erfahrenen Schlichter gefunden und 
sind nun erleichtert, dass sich beide Seiten auf seinen 
Schlichterspruch einigen konnten. Auch wenn wir mit dem Ergebnis an 
die Belastungsgrenze vieler Betriebe gegangen sind: Ein tarifloser 
Zustand bei Scheitern der Verhandlungen wäre für alle Beteiligten 
eine äußerst unbefriedigende Situation gewesen", erklärt 
ZVDH-Präsident Karl-Heinz Schneider als Verhandlungsführer auf 
Arbeitgeberseite. "Vor allem die Erhöhung für die Auszubildenden, 
aber auch das Plus beim 13. Monatseinkommen sind deutliche Anreize 
für den schwierigen Nachwuchs- und Fachkräftemarkt", führt Schneider 
weiter aus.
   Foto Karl-Heinz Schneider (Quelle: ZVDH) 
http://bit.ly/KHSchneider_PM11
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Datum: 25.10.2016 - 03:30 Uhr
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