businesspress24.com - BGHändert Rechtsprechung zugunsten von Käufern
 

BGHändert Rechtsprechung zugunsten von Käufern

ID: 1391959


(LifePR) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Kunden beim Verbrauchsgüterkauf gestärkt. Tritt nun innerhalb von sechs Monaten ein mangelhafter Zustand an der Kaufsache auf, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass es sich um einen Sachmangel handelt, der bereits bei Übergabe der Sache vorlag. Dem Verkäufer obliegt es, das Gegenteil zu beweisen. In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden an einem gebrauchten Pkw. Nach fünf Monaten funktionierte die Automatikschaltung nicht mehr richtig, weshalb der Käufer sein Geld zurückhaben wollte. Der angerufene Sachverständige konnte nicht klären, ob es sich um einen Bedienfehler des Käufers oder um einen Mangel handelte, der bereits beim Verkauf vorgelegen hatte. 
Gestritten wurde deshalb darüber, ob der Käufer beweisen muss, dass er die Schaltung nicht selbst durch einen Bedienfehler kaputt gemacht hatte. Die Richter haben nun zugunsten des Käufers entschieden. Der Verkäufer hätte im konkreten Fall nachweisen müssen, dass der Käufer die Schaltung falsch bedient hat. Der BGH musste laut ARAG Experten seine Rechtsprechung aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2015 ändern (BGH, Az.: VIII ZR 103/15).



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Hartz IV: Maximale Wohnfläche muss eingehalten werden
Kosmetik ohne Mikroplastik nur im Naturwaren-Fachhandel!
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 19.10.2016 - 04:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1391959
Anzahl Zeichen: 3000

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 92 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGHändert Rechtsprechung zugunsten von Käufern
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 590
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 121


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.