Rauchwarnmelder: Sicherheit im Schlaf (FOTO)

(ots) - 
   Rauchwarnmelder sind bereits in 14 von 16 Bundesländern in privat 
genutzten Wohngebäuden vorgeschrieben. Ab 1. Januar 2017 gilt die 
Warnmelder-Pflicht auch in Nordrhein-Westfalen. Allerdings wissen das
viele nicht, wie eine repräsentative Umfrage des 
Marktforschungsinstituts mafo.de im Auftrag des 
Sicherheitstechnik-Herstellers ABUS in Nordrhein-Westfalen zeigt.
   Denn in der Regel ist nicht das Feuer an sich tödlich. In über 80 
Prozent der Fälle ist der Rauch, der vorab entsteht, die 
Todesursache. Er ereilt die Menschen lautlos im Schlaf. Wer schläft, 
hört und riecht keinen Rauch, da die Sinnesorgane ebenfalls ruhen.
   85 Prozent der Nordrhein-Westfalen halten Rauchwarnmelder für 
sinnvoll
   Ein Viertel der 1.000 Befragten konnten nicht sagen, wann das neue
Gesetz in Kraft tritt. Immerhin sind 66,8 Prozent aller Wohnungen und
Häuser in Nordrhein-Westfalen schon mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet.
85 Prozent der Befragten halten die Rauchwarnmelder-Pflicht für 
sinnvoll. Frauen (87,3 Prozent) scheinen hier verantwortungsbewusster
zu sein als Männer (83,9 Prozent). Gefährlich: 15,2 Prozent der 
Befragten, die in ihren Wohnräumen noch keine Rauchwarnmelder 
installiert haben, schätzen die Gefahr eines Brandes als gering ein. 
Hier scheinen Männer (22,1 Prozent) deutlich leichtsinniger als 
Frauen (9,6 Prozent) zu sein. Leichtsinn, der tödlich enden kann: 
Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 400 Menschen an 
Wohnungsbränden. Unter ihnen sind fast immer Kinder. In den meisten 
Fällen hätten Rauchwarnmelder Leben retten können.
   Gut zu wissen, dass der Sicherheitsgedanke beim größten Teil der 
Bevölkerung fest verankert ist. So nannten 66,5 Prozent der Befragten
als Hauptgrund für die Installation von Rauchwarnmeldern den Schutz 
der Familie. 27,8 Prozent gaben an, lediglich der gesetzlichen 
Pflicht nachgekommen zu sein.
   In welchen Räumen Rauchwarnmelder vorhanden sein müssen, ist den 
meisten Umfrageteilnehmern bekannt. 71,3 Prozent nannten das 
Schlafzimmer, 69,6 Prozent Flur und Rettungswege, 64,2 Prozent die 
Kinderzimmer. 11,6 Prozent waren fälschlicherweise der Meinung, es 
gebe dazu keine Vorgaben. 43,1 Prozent zählten die Küche zu den 
Räumen, die mit einem Warnmelder ausgestattet sein müssen. Das ist 
aber nicht der Fall.
   Übrigens: Für Einbau und Beschaffung der Rauchwarnmelder ist in 
der Regel der Vermieter zuständig.
Pressekontakt:
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Marktkommunikation Haussicherheit
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Altenhofer Weg 25
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Tel.: +49 23 35 634 212
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Datum: 18.10.2016 - 06:36 Uhr
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