Ausweitung des Nachtflugverbotes am BER würde die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen
(ots) - Flughafenverband ADV fordert, die langfristige 
Rentabilität des neuen Flughafens nicht durch politisch motivierte 
Eingriffe zu gefährden. Forderungen nach Einschränkungen des 
Flugbetriebs in den Tagesrandzeiten sind unverantwortlich und helfen 
weder der Wirtschaft noch den Anwohnern.
   "Die Rentabilität eines Flughafens hängt entscheidend von seinen 
Flugbewegungen ab. Es ist höchste Zeit, dass die Politik in Berlin 
und Brandenburg diese wirtschaftlichen Notwendigkeiten im Blick hat. 
Fakt ist, dass die Berliner Flughäfen deutschlandweit das stärkste 
Passagierwachstum verzeichnen. Wer jetzt eine signifikante 
Einschränkung des Flugbetriebes fordert, beeinträchtigt die 
Wirtschaftlichkeit des Flughafens. Airlines sind wie scheue Rehe. Sie
flüchten so schnell wie sie gekommen sind - insbesondere dann, wenn 
die künftigen Betriebsgrundlagen entfallen und sie die geplanten 
täglichen Umläufe nicht mehr abfliegen können. Politik sollte sich 
nicht durch Wankelmütigkeit auszeichnen, sondern muss langfristige 
und reale Rahmenbedingungen schaffen. Ebenfalls raten wir dringend 
davon ab, höchstrichterlich bestätigte Rechtsgrundlagen in Frage zu 
stellen", erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel zu aktuellen 
Überlegungen von Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke über neue
Nachtflugregelungen am Flughafen BER.
   "Fluglärm ist für die deutschen Flughäfen das Umweltthema Nr. 1. 
Wir arbeiten intensiv daran, die Anwohner vor Fluglärm zu schützen 
und den Lärm an den Standorten weiter zu verringern. Dabei setzen die
Flughäfen auf den aktiven und passiven Schallschutz. Den Einsatz 
moderner Flugzeuge unterstützen die Flughafenbetreiber durch eine 
intelligente Weiterentwicklung der lärmabhängigen Flughafenentgelte",
erläutert Ralph Beisel. 
   Auch weitere Initiativen zum Lärmschutz unterstützten die 
deutschen Flughäfen, so etwa bei optimierten Anflugverfahren und der 
Flugroutenplanung. Dadurch schaffen wir eine Entlastung für die 
Bevölkerung und stützen den Wirtschaftsstandort. Insgesamt wurde das 
Schutzniveau durch die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im 
Jahre 2007 gerade beim Schutz vor Fluglärm in der Nacht deutlich 
erhöht. Gegenüber den Verkehrsträgern Straße und Schiene gelten die 
schärfsten Vorgaben für den Lärmschutz rund um die Flughäfen.
   Die Europäische Kommission hat den drei Anteilseignern der 
Flughafengesellschaft Berlin Brandburg GmbH*) das Erfordernis eines 
wirtschaftlichen Betriebes bei den Beihilfeprüfungen ins Stammbuch 
geschrieben. "Weiter eingeschränkte Betriebszeiten sind nicht Teil 
der wirtschaftlichen Analyse der Kommission und würden der 
Werthaltigkeit in unverantwortlicher Weise schaden. Dadurch läuft die
Politik Gefahr, am Ende den Steuerzahler zur Kasse zu bitten", so 
Beisel abschließend.
   *) Berlin, Brandenburg und Bund
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Datum: 11.10.2016 - 10:13 Uhr
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