Eigenheim: Baumängel festgestellt - was nun?
(ots) - Baumängel bilden die größten Risiken für private 
Bauherren bei einem Neubau oder der Sanierung des Eigenheims. Einmal 
festgestellt ist es oft schwierig diese bei der Baufirma zu 
reklamieren. Mängel liegen vor, wenn der Ist-Zustand von der 
Soll-Beschaffenheit abweicht. Wird also etwas nicht richtig, nicht 
vollständig oder nicht funktionsfähig hergestellt, liegt ein Mangel 
vor. "Daher ist es wichtig ganz konkret und so detailliert wie 
möglich vor Baubeginn im Vertrag festzuhalten, wie etwas gebaut 
werden und aussehen soll. Zur Endabnahme ist es dann ratsam einen 
Fachmann einzubeziehen, da für Laien kleine Mängel oft nicht 
ersichtlich sind", sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des 
Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).
   Nach der Feststellung eines Mangels wird dieser am besten mit der 
Hilfe eines Sachverständigen oder durch Fotos dokumentiert, damit er 
auch nach einigen Tagen und Wochen noch nachgewiesen werden kann. Der
nächste Schritt ist dem Unternehmer die Baumängel schriftlich 
aufzuzeigen und ihn aufzufordern sie in einer angemessenen Frist zu 
beseitigen. Dabei ist es empfehlenswert ein konkretes Datum 
anzugeben, um den Unternehmer wirksam in Verzug zu setzen.
   Stehen noch Abschlagszahlungen aus, ist es ratsam von dem 
Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Der Bauherr hat dabei das 
Recht mindestens die Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten 
zurückzuhalten, also den entsprechenden Geldbetrag von der 
Abschlagszahlung abzuziehen und erst nach der Mängelbeseitigung an 
das Unternehmen zu zahlen.
   Rechte des Bauherrn 
   Verstreicht die Frist zur Mängelbeseitigung hat der Bauherrn nun 
verschiedene Rechte, die er in Anspruch nehmen kann. Bei der 
Selbstvornahme kann der Geschädigte den Mangel auf Kosten des 
Unternehmers beseitigen. Um zu vermeiden, dass der Unternehmer später
den Mangel bestreiten kann, ist eine Beweissicherung unverzichtbar. 
Bei kleineren Mängeln kann dies ohne richterliches Verfahren 
stattfinden. Bei umfangreichen Mängeln hingegen ist ein richterliches
Beweisverfahren kaum zu vermeiden. Eine andere Möglichkeit ist die 
Schadensersatzforderung, wenn beispielsweise durch die Verzögerung 
der Fertigstellung zusätzliche Mieten oder Zinsen anfallen. Auch der 
Rücktritt vom Vertrag ist möglich. Dies allerdings nur bei 
erheblichen Mängeln. "Ein Vertragsrücktritt ist kompliziert. Daher 
rate ich unbedingt einen Anwalt mit einzubeziehen", so Scharfenorth. 
Wer noch vor dem Bau einer Immobilie steht ermittelt schnell und 
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Datum: 11.10.2016 - 04:14 Uhr
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