Studie bne/IÖW: Änderung der EEG-Umlagebasis bringt Sektorkopplung voran
(ots) - Die hohe Belastung allein des Strompreises mit 
Abgaben und Umlagen ist ein wesentliches Hemmnis für die Ausweitung 
der Energiewende auf den Wärme- und Verkehrssektor. Ein Gutachten des
Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag des 
bne zeigt, dass die EEG-Umlage auf dem Strompreis deutlich sinken 
könnte, wenn der Ausbau der Erneuerbaren auch über den Verbrauch 
fossiler Energieträger mitfinanziert wird. "Wenn wir die Basis der 
EEG-Umlage verbreitern, könnten wir einen deutlichen Impuls für die 
Sektorkopplung und damit für das Gelingen der Energiewende geben", 
sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch.
   Im kommenden Jahr ist erneut mit einem deutlichen Anstieg der 
Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu rechnen. Damit 
erhöht sich nicht nur die Belastung für die Verbraucher; auch für 
sinnvolle Wärmestromanwendungen auf Basis Erneuerbarer bedeutet die 
steigende Umlage einen Nachteil gegenüber fossilen Anwendungen. Eine 
Lösung könnte die Verbreiterung der EEG-Umlagebasis auf den 
Endenergieverbrauch im Wärme- und Verkehrssektor sein. Damit würden 
auch CO2-intensive Energieträger wie Heizöl, Benzin und Diesel oder 
Erdgas in die Finanzierung der Energiewende miteinbezogen, die 
derzeit nicht nur keine derartigen Umlagen tragen, sondern zum Teil 
sogar steuervergünstigt sind.
   Diese Annahme bestätigt die Kurzstudie des Instituts für 
ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag des bne. Demnach könnte 
die EEG-Umlage auf den Strompreis um mehr als die Hälfte sinken, wenn
sie anteilig auch auf den Energieverbrauch im Wärme- und 
Verkehrssektor erhoben würde. Das IÖW hat dazu verschiedene Varianten
berechnet, in denen der private Energieverbrauch für Wärme und 
Verkehr sowie der von Gewerbe und Handel und die Industrie in die 
EEG-Umlage miteinbezogen werden. "Eine Verbreiterung der EEG-Umlage 
führt zu niedrigeren Strompreisen und ermöglicht eine 
emissionsspezifische Belastung der Energieträger", betont Professor 
Bernd Hirschl, Leiter des Forschungsfelds Nachhaltige 
Energiewirtschaft und Klimaschutz am IÖW. Je nach Variante ergeben 
sich laut Studie etwa für private Haushalte Kostenentlastungen beim 
Strom von knapp 20 Prozent oder 176 Euro pro Jahr.
   Allerdings könnten wegen des höheren Wärmeverbrauchs in Haushalten
je nach Heizungsart zusätzliche Kosten für private Verbraucher 
entstehen; dies gilt insbesondere für Nutzer von Ölheizungen. Für 
Besitzer von emissionsärmeren Gasheizungen oder von Heizanlagen auf 
Basis erneuerbarer Energien können sich bei einer Änderung der 
EEG-Umlagebasis dagegen Entlastungen ergeben. "Die Maßnahme kann 
damit eine ökologische Lenkungswirkung entfalten", so Hirschl. Die 
Gutachter regen zudem an, auch den Wärmeverbrauch der 
energieintensiven Industrien stärker zu berücksichtigen. Dies sollte 
auch dann gelten, wenn diese zwar am Emissionshandel teilnehmen, die 
Zertifikate aber kostenlos zugeteilt bekommen.
   Aus Sicht des bne lässt sich die Sektorkopplung im derzeitigen 
Umlagesystem nicht voranbringen. Aus Klimaschutzgründen bedarf es 
daher einer Trendumkehr, denn die Wärmebereitstellung beruht nach wie
vor zu großen Teilen auf fossilen Energien. "Wir haben im Moment eine
wunderbare Gelegenheit, die Schieflage der Belastung der 
Energieträger zu korrigieren. Die Preise für Öl und Gas sind so 
günstig, dass eventuelle zusätzliche Belastungen bereits 
überkompensiert sind", so bne-Geschäftsführer Busch.
   Eine Erweiterung der EEG-Umlagebasis könnte für die nötige 
Ausweitung der Energiewende einen wichtigen Impuls geben. "Die 
Energiewende stirbt im Heizungskeller, wenn dem Einzelnen nicht klar 
wird, dass die Integration von erneuerbaren Energien in sein 
Heizkonzept der richtige Weg ist", betont Busch. Jede Entscheidung 
für eine rein fossile Heizung zementiert Emissionen für 20 bis 30 
Jahre. "Die Bundesregierung hat sich mit der Ratifizierung des 
Klimaabkommens von Paris zur Emissionsreduktion verpflichtet. Nun 
geht es darum, das Umlage- und Ablagesystem im Energiebereich danach 
auszurichten", so Busch.
   Die Studie des IÖW im Auftrag des und weitere Infos finden Sie 
unter www.bne-online.de.
   Zum Hintergrund: Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung 
sieht vor, die Anreiz- und Lenkungswirkung bestehender 
Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern bis
Mitte 2017 zu überprüfen.
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Datum: 10.10.2016 - 05:00 Uhr
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