Flugausfälle bei Tuifly und Air Berlin: Anspruch auf Entschädigung für betroffene Passagiere
(ots) - Tausende Passagiere, die von den Flugausfällen bei
Tuifly und Air Berlin betroffen sind, haben Anspruch auf 
Entschädigung. Darauf macht refund.me, der internationale 
Dienstleister für Fluggastrechte, aufmerksam.
   Grundlage dafür ist die EU Verordnung 261/2004, die Fluggästen zu 
ihrem Recht verhilft.
   "Innerbetriebliche Probleme sind keine höhere Gewalt wie jetzt 
behauptet wird. Betroffene Passagiere haben Anspruch auf 
Entschädigung und sollten sich von den Fluglinien nicht abwimmeln 
lassen," sagt Eve Büchner, die Gründerin von refund.me. Seit dem 
Beginn der Flugausfälle verzeichnet refund.me eine 
überdurchschnittlich hohe Zahl von Anfragen betroffener Passagiere. 
"Der Konflikt bei den Fluglinien darf nicht auf dem Rücken der 
Passagiere ausgetragen werden. Das ist unverantwortlich und schadet 
letztendlich auch den Unternehmen selbst. Falls Passagiere nicht 
bekommen, was ihnen zusteht, prüft refund.me alle rechtlichen 
Möglichkeiten. Wir setzen die Ansprüche nach EU Verordnung 261/2004 
für unsere Kunden auch gerichtlich durch," erklärt Eve Büchner 
weiter.
   Über refund.me
   Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der 
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me 
(https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der 
Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen, 
Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend 
der EU Verordnung (EG) 261/2004. 
   2014 lobte die Financial Times das Unternehmen in ihrem 
"Innovative Lawyers Report" als "legal industry pioneer". Refund.me 
ist für Passagiere aus mehr als 145 Länder aktiv und hat Ansprüche 
gegenüber mehr als 350 Fluggesellschaften durchgesetzt mit einer 
Erfolgsquote von 98 Prozent durchgesetzt.
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0172 905 18 69
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Datum: 07.10.2016 - 05:40 Uhr
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