Sonderrechte im Mietvertrag für Studenten
(LifePR) - Kurzfristige Studienplatzwechsel sind im Uni-Alltag nichts Ungewöhnliches. Mobilität wird sogar von Studenten erwartet. Für Vermieter, die nach Planungssicherheit suchen, gehören Studenten daher leider oft nicht zu den Lieblingsmietern. So hatte ein Vermieter in einem konkreten Fall versucht, die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten auszuhebeln, indem er einen zweijährigen Kündigungsausschluss in den Mietvertrag aufnahm. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solche AGB-Klauseln bei Studenten meist unwirksam sind, da sie die studentischen Mieter unangemessen benachteiligen. Und so musste der betroffene Vermieter auch auf weitere Mietzahlungen seines studentischen Mieters verzichten, als dieser vorzeitig auszog (Amtsgericht Saarbrücken, Az.: 3 C 313/15).
Download des Textes: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 30.09.2016 - 03:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1385811
Anzahl Zeichen: 1878
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 43 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sonderrechte im Mietvertrag für Studenten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).