Zoll warnt erneut vor Betrugsmasche
Zahlung von Geldbeträgen mit gefälschten Behördenschreiben gefordert
(ots) - Die Generalzolldirektion warnt vor einer aktuellen
Betrugsmasche, bei der mit gefälschten Schreiben des deutschen Zolls
die Überweisung von Geldbeträgen gefordert wird. Den Empfängern der
Schreiben wird mitgeteilt, dass bei der Kontrolle einer von ihnen
bestellten Warensendung Flüchtlinge festgestellt worden wären. Sie
werden zur Zahlung einer Strafsumme aufgefordert. Sollte diesem nicht
nachgekommen werden, würde die Waren beschlagnahmt werden.
Im Kopf der Schreiben werden das Logo des deutschen Zolls und die
Bundesflagge abgebildet. André Lenz, Sprecher bei der
Generalzolldirektion erklärt: "Diese Schreiben sind natürlich nicht
vom deutschen Zoll. Wir empfehlen jeden Empfänger eines solchen
Schreibens, sich mit der Polizei oder dem örtlich zuständigen
Hauptzollamt in Verbindung zu setzen."
Bereits in den vergangenen Wochen hat die Generalzolldirektion vor
sogenannten Phishing-Mails gewarnt, mit der Empfänger aufgefordert
werden, eine Kontaktperson anzuschreiben, um anhand bestimmter Daten
nachzuweisen, dass die Kreditkarte nicht zur Geldwäsche benutzt
werde.
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
André Lenz
Telefon: 040/42820 1241
pressestelle.gzd(at)zoll.bund.de
Original-Content von: Generalzolldirektion, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 29.09.2016 - 10:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1385599
Anzahl Zeichen: 5930
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bonn
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 56 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zoll warnt erneut vor Betrugsmasche
Zahlung von Geldbeträgen mit gefälschten Behördenschreiben gefordert
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Generalzolldirektion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).