Gericht lehnt Subventionsklage gegen AKW Hinkley Point C ab: Greenpeace Energy will Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen
(ots) - Der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy prüft 
Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen 
Union zugunsten des Subventionspakets für das geplante britische 
Atomkraftwerk Hinkley Point C. Das dem EuGH nachgeordnete Gericht 
hatte eine Klage von zehn Energieanbietern aus Deutschland und 
Österreich gegen hohe staatliche Subventionen für das AKW-Projekt als
nicht zulässig abgewiesen. Der Rechtsstreit hat grundsätzliche 
Bedeutung, weil Hinkley Point C als Blaupause für ein Dutzend 
weiterer AKW-Projekte in Großbritannien und anderen europäischen 
Ländern dienen kann. "In unserer Klage geht es nicht nur um die 
wirtschaftliche Betroffenheit einiger Unternehmen und nicht allein um
Fragen der britischen Nuklearförderung, sondern gerade im Hinblick 
auf die Gründe der Kommission, die Beihilfe zu genehmigen, auch um 
eine entscheidende Weichenstellung für die europäische 
Energiepolitik", sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace 
Energy. "Das Gericht verkennt aus unserer Sicht die Tragweite der 
Entscheidung, wenn es nun unsere Bedenken gegen die exorbitanten 
britischen Atomsubventionen abweist", so Tangermann.
   Die geplanten Subventionen für Hinkley Point C summieren sich laut
einer Studie des deutschen Analyseinstituts Energy Brainpool auf 108 
Milliarden Euro. Zusätzlich verspricht der britische Staat dem 
Betreiberkonzern EDF ein umfangreiches Garantiepaket in zweistelliger
Milliardenhöhe. 2014 hatte die EU-Kommission die Beihilfen genehmigt.
Gegen die Genehmigung klagten daraufhin Greenpeace Energy, die 
oekostrom AG aus Österreich sowie die deutschen Stadtwerke Aalen, 
Bietigheim-Bissingen, Bochum, Mainz, Mühlacker, Schwäbisch-Hall, 
Tübingen und Energieversorgung Filstal vor dem EuG. Das 
Subventionspaket ist mittlerweile von der britischen Regierung 
überarbeitet worden. Gestern erst hatte EDF den neuen 
Beihilfebedingungen zugestimmt.
   Die zehn klagenden Unternehmen befürchten Einbußen und 
Wettbewerbsnachteile, da Hinkley Point C aufgrund der hohen 
staatlichen Subventionen unabhängig vom Marktpreis Strom erzeugen und
verkaufen kann. Die Kläger hatten 2015 mit einer Studie belegt, dass 
das AKW die Börsenstrompreise auch in Deutschland messbar 
beeinflusst, andere Energieanbieter sowie Betreiber von 
Ökostrom-Anlagen dadurch wirtschaftlich benachteiligt und sogar 
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland stärker belastet.
   "Durch unsere Klage - und die damit verbundene Aufmerksamkeit - 
haben wir erreicht, dass die juristischen und wirtschaftlichen 
Probleme im Energiebinnenmarkt offenkundig wurden, die dieses 
riskante AKW-Projekt schon jetzt deutlich verzögern", sagt Sönke 
Tangermann. "Dies ist ein Teilerfolg. Trotz des heutigen 
Gerichtsurteils werden wir uns weiter mit aller Kraft gegen Hinkley 
Point C und andere AKW-Vorhaben in Europa engagieren, gerade weil 
Großbritannien und EDF berechtigte Kritik ignorieren und das Projekt 
ohne Rücksicht auf Verluste fortsetzen wollen, gegen jeden 
wirtschaftlichen, umwelt-, sozial und marktorientierten 
Sachverstand", sagt Sönke Tangermann.
   Weitere EU-Staaten wie Polen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn 
planen ebenfalls den Bau von Atomreaktoren, am konkretesten ist 
derzeit das AKW-Projekt Paks II in Ungarn. Die vier Staaten hatten 
Anträge beim EuG gestellt, als Streithelfer in das Verfahren zu 
Hinkley Point C auf Seiten der beklagten EU-Kommission einzusteigen, 
um deren Argumentationsweise zur Genehmigung der Atombeihilfen zu 
verteidigen. Sollten die AKW-Projekte in der EU nach dem Vorbild von 
Hinkley Point C realisiert werden, drohen nach Ansicht von Greenpeace
Energy noch stärkere Verzerrungen auf den immer enger vernetzten 
europäischen Energiemärkten.
   Mehrere Unternehmen der Klägergemeinschaft haben sich deshalb 
Mitte Februar mit einer offiziellen Stellungnahme am 
Beihilfeprüfverfahren um das ungarische AKW-Projekt Paks II 
beteiligt. Greenpeace Energy hatte zudem Anfang April in Brüssel auf 
Einladung der EU-Kommission bei der Generaldirektion Wettbewerb seine
Kritik an den ungarischen AKW-Plänen vorgetragen. "Unabhängig vom 
weiteren Gang des Verfahrens um Hinkley Point C werden wir auch die 
Entwicklung im Fall Paks II sehr kritisch begleiten und uns auch in 
Zukunft gegen wettbewerbsverzerrende Beihilfen für europäische 
AKW-Bauten engagieren", sagt Sönke Tangermann von Greenpeace Energy. 
"Sollte die EU-Kommission das geplante ungarische Finanzierungspaket 
ebenfalls durchwinken, werden wir auch hier weitere juristische 
Schritte ernsthaft prüfen", so Tangermann.
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Datum: 29.09.2016 - 05:31 Uhr
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