WAZ: Juristische Ohrfeige mit Ansage
- Kommentar von Tobias Blasius zur Frauenquote
(ots) - Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur
Neuregelung der Frauenförderung im NRW-Landesdienst ist eine
juristische Klatsche mit Ansage. Monatelang war die rot-grüne
Landesregierung davor gewarnt worden, die gewiss gut gemeinte
Gleichstellung mit allerlei Gummiparagrafen im Dienstrecht zu
verankern. Das traurige Ergebnis ist seither in vielen Behörden zu
beobachten: Klagen zurückgesetzter Männer, Frauen unter kollegialem
Rechtfertigungsdruck, endlose Selbstbeschäftigung insbesondere in den
wichtigen Bereichen Finanzverwaltung und Polizei. Es gibt keine
Gewinner, es gibt nur Verlierer.
Dass die Düsseldorfer Richter die neue Frauenförderung nun für
verfassungswidrig erklärten, weil das Land dafür gar keine
Gesetzgebungskompetenz besitze, ist die bittere Pointe der gesamten
Diskussion. Wenn sich dieses Urteil in höherer Instanz bestätigt,
müsste man ernsthafte Zweifel am Regierungshandwerk hegen. Die
Klarheit des Düsseldorfer Richterspruchs wäre Anlass genug, die
verkorkste Dienstrechtsreform zu überarbeiten. Acht Monate vor der
Landtagswahl gebietet es aber wohl die Selbstachtung der
Landesregierung, den Gang durch die Instanzen anzutreten.
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Datum: 05.09.2016 - 13:11 Uhr
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