Verkehrsunfall - Sollte man einen Rechtsanwalt einschalten?
Schnell ist es passiert und man ist in einen Verkehrsunfall verwickelt. Macht es jedoch Sinn bei jedem Unfall einen Rechtsanwalt einzuschalten? Die Antwort ist eindeutig: Ja!
(businesspress24) - Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beauftragen durchschnittlich nur 15 % der Geschädigten einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche. Hierdurch verzichten die Geschädigten in der Regel auf erhebliche Schadensersatzansprüche. Hierzu hat das OLG Frankfurt am Main in einem Urteil vom 02.12.2014, mit dem Az.: 22 U 171/13 ausgeführt, dass auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen ist und die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung aus diesem Grunde auch dessen Kosten bis zum regulierten Betrag tragen muss. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es nach Auffassung des OLG Frankfurt geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Verkehrsunfallschaden ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. Auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts zu einem außergerichtlichen Güteversuch ist möglich, wenn dieser nicht von vornherein aussichtslos ist.
Welche möglichen Ansprüche hat man als Geschädigter?
1. Reparaturkosten bis zur Höhe des sog. "Wiederbeschaffungswerts" bzw. bis zur 130%-Grenze,
2. Sachverständigenkosten,
3. Anwaltskosten,
4. Abschleppkosten,
5. Mietwagenkosten,
6. Nutzungsausfallentschädigung,
7. Wertminderung des Fahrzeugs,
8. allg. Kostenpauschale (20,00 ? - 30,00 ?),
9. andere Sachschäden z.B. Zerstörung des Kofferrauminhalts,
10. Verdienstausfall,
11. Schmerzensgeld (siehe auch: Verkehrsunfallsiegen.de/schmerzensgeld),
12. Kinder-/Betreuungskosten,
13. Haushaltshilfe/Haushaltsführungsschaden,
14. entgangener Gewinn,
15. Arzt-/Behandlungskosten,
16. Finanzierungskosten bei Autokredit,
17. sonstige Kreditkosten,
18. Fahrzeugstandkosten,
19. Verlust einer Tankfüllung,
20. Fahrtkosten/Taxikosten für unfallbedingte Fahrten,
21. Kosten für ein neues Fahrzeugkennzeichen,
22. Abmeldekosten des Unfallfahrzeugs,
23. Anmeldekosten des Ersatzfahrzeugs.
Weitere Infos und einen Flyer im PDF-Format finden Sie unter: www.verkehrsunfallsiegen.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Rechtsanwälte Kotz GbR sind Ihr Ansprechpartner wenn es um das Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und das Arbeitsrecht geht. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zu allen anderen Rechtsfragen kompetent und zuverlässig zur Seite. Rufen Sie uns an, oder nutzen unsere Möglichkeit zur Online-Beratung.
Siegener Strasse 104 - 106, 57223 Kreuztal
Datum: 18.08.2016 - 14:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1372171
Anzahl Zeichen: 3880
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Christian Kotz
Stadt:
Kreuztal
Telefon: 02732 791079
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 75 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verkehrsunfall - Sollte man einen Rechtsanwalt einschalten?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Kotz GbR (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).