Warnblinker nur in besonderen Fällen erlaubt
KS: Halten in zweiter Reihe auch mit Warnblinker nicht zulässig
(LifePR) - Halten oder Parken in zweiter Reihe, um etwas ein- oder auszuladen, ist grundsätzlich nicht erlaubt, auch nicht mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hin. Immer wieder setzen Autofahrer den Warnblinker in unzulässiger Weise ein. Gewinnt die heimische Fußballmannschaft, fahren viele hupend und blinkend durch die Stadt. Auch dieser Einsatz der Warnblinkanlage ist verboten. Besonders ärgerlich ist, wenn Autofahrer ihr Fahrzeug verkehrsbehindernd abstellen und glauben, mit Einschalten des Warnblinkers sei das erlaubt.
Ein Sprecher des KS erläuterte, dass man die Warnblinkanlage nur einschalten darf, wenn andere durch das Fahrzeug gefährdet werden können. Das gilt vor allem bei Unfall oder Panne, besonders wenn der Wagen an einer Stelle liegen bleibt, an der er nicht rechtzeitig als Hindernis zu erkennen ist. Hier dient die Warnblinkanlage zur Absicherung vor Verkehrsunfällen. Beim Abschleppen müssen beide Fahrzeuge Warnblinklicht einschalten.
Mit dem Warnblinker darf man auch andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren hinweisen, zum Beispiel beim Auffahren auf ein Stauende, beim abrupten Abbremsen von Kolonnen oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
Ansonsten ist die Benutzung vom Gesetz her beschränkt auf Schul- und Linienbusse, die das Warnblinklicht bereits einschalten müssen, wenn sie sich einer Haltestelle nähern, an der die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten eigens angeordnet hat.
Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 550.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 550.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
Datum: 15.08.2016 - 06:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1370934
Anzahl Zeichen: 4629
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
chen
Telefon:
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 49 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Warnblinker nur in besonderen Fällen erlaubt
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).