Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum
(LifePR) - Ernährungsminister Schmidt will das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) durch neue Technologien ersetzen. Verbraucherschützer stellen sich dagegen. Das MHD ist allerdings schon jetzt kein endgültiges Verfallsdatum. Die meisten Lebensmittel können auch nach dem Ablauf noch ohne weiteres gegessen werden. Anderes gilt nur für das Verbrauchsdatum leicht verderblicher Lebensmittel. Darum raten ARAG Experten zu folgender Vorgehensweise, um wertvolle Lebensmittel nicht zu verschwenden:
Prüfen Sie das Lebensmittel mit Ihren Sinnen: Sieht es normal aus? Riecht und schmeckt es gut? Dann kann es in der Regel auch nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum verzehrt werden.
Bei Verfärbungen, Schimmelbildung, Geruchsveränderung oder Gasbildung sollten Sie Lebensmittel wegwerfen.
Bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch oder Lachs muss das Verbrauchsdatum eingehalten werden, weil sich Keime und Bakterien schnell vermehren können.
Kaufen Sie empfindliche Produkte nicht auf Vorrat.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 08.08.2016 - 03:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1369101
Anzahl Zeichen: 8067
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 54 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).