WAZ: Maß halten auch im Opferschutz
- Kommentar von Stefan Wette zu Stalking
(ots) - Stalking, die permanente Belästigung eines anderen
Menschen, ist schrecklich. Für Außenstehende ist es kaum vorstellbar,
wie sehr ein Stalking-Opfer unter den perfiden Attacken eines
verschmähten Mannes oder einer abgewiesenen Frau leidet. Deshalb ist
es zu begrüßen, wenn Justizminister Heiko Maas die strafrechtliche
Verfolgung des Stalkers erleichtern will. Und dass ein erst 2007
geschaffener Paragraf in einem Detail geändert wird, ist nicht
ungewöhnlich.
Aber wird sich deshalb in der Praxis etwas ändern? Es muss ja wohl
das Recht der Richter und Staatsanwälte bleiben, Bagatelldelikte
einstellen zu dürfen. Erfolg versprechender als ein Urteil ist oft
der Besuch der Polizei beim potenziellen Stalker. Manche verkennen
zuvor, dass ihre Anrufe bei der Verflossenen als Belästigung
ankommen. Die Justiz sollte sich auf wirklich hartnäckige Fälle
konzentrieren dürfen.
Deshalb sollte der Staat auch beim Opferschutz Maß halten und
nicht zu früh vom Opfer reden. Nicht jeder, der Anzeige erstattet,
ist ein Opfer. Gerade bei Beziehungsdelikten gibt es auch falsche
Beschuldigungen. Wer Opfer ist und wer Täter, das entscheidet erst
die Justiz.
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Datum: 10.07.2016 - 13:35 Uhr
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