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GfG informiert: Auf festen Boden bauen

ID: 1359606

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(businesspress24) - Schon bei der Bauplanung sollte der Bauherr überlegen, ein Bodengutachten erstellen zu lassen und dieses in den Bau- oder Kaufvertrag zu integrieren. Dadurch kann die Beschaffenheit des Baugrundes geprüft werden und der Bauherr kann sicher sein, dass während des Erdaushubs keine unerwarteten Verzögerungen z.B. durch felsigen Untergrund entstehen. Die Prüfung der geologischen Verhältnisse bietet auch beim Gießen des Fundaments einen Vorteil, weil die Tiefe und die Lage des Grundwasserverlaufs und die Zusammensetzung der Bodenschichten ermittelt werden. Hierdurch können sichere Aussagen über die Standsicherheit des Untergrunds getroffen werden. Bei schwierigen Bodenverhältnissen kann ggf. durch ein Verfahren zur Bodenverfestigung der Untergrund entscheidend verbessert werden.

Die GfG Hoch-Tief-Bau Gesellschaft, eines der führenden Bauunternehmen für Massivhäuser in Norddeutschland, kennt die regionalen Besonderheiten der Erdschichten. Durch jahrzehntelange Erfahrung in der Projektierung von Bauland und der Entwicklung von Baugrundstücken kann GfG seine Kunden auch bei schwierigem Baugrund optimal beraten und Lösungen erarbeiten, damit der Bauherr auf seinem Grundstück sicher bauen kann.

Informationen zu Baugrundgutachten erhalten Sie bei der GfG Hoch-Tief-Bau GmbH & Co. KG, Lohekamp 4, 24558 Henstedt Ulzburg, Telefon 04193 - 88900, per E-Mail an die Adresse info(at)gfg24.de oder im Internet auf www.gfg24.de.



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Von der Grundstücksplanung über die Finanzierung, die Planung und die Bauphase bis zur Schlüsselübergabe werden alle Bereiche des Hausbaus von der GfG abgedeckt.

Unsere Architekten und Ingenieure erarbeiten mit Ihnen zusammen Ihre individuellen Vorstellungen im Bereich der Grundstücksplanung, der Gebäudearchitektur und des Platz-, Straßen- und Wegebaus Ihres Bauvorhabens. Ob postmodern oder der klassisch gediegene Landhausstil, die GfG erschließt Ihnen alle Wege.



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GfG Hoch-Tief-Bau GmbH & Co. KG
Norbert Lüneburg
Lohekamp 4
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Datum: 06.07.2016 - 04:15 Uhr
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