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Unfall im Ausland - Was ist zu tun?

ID: 1358460

ARAG Experten informierenüber das richtige Verhalten im Ernstfall


(LifePR) - Knapp 150 000 Deutsche geraten jedes Jahr unverschuldet in einen Unfall im Ausland! Und nach dem Crash geht?s mit den Problemen so richtig los: Sprachbarrieren, lahme Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall:
Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
Rufen Sie die Polizei!
Daten und Beweise sichern! In manchen südlichen Ländern erfahren Sie die Versicherung nicht über das Kennzeichen, sondern nur über Plaketten auf der Windschutzscheibe.
Falls Sie eine Kamera dabei haben: Fotografieren Sie die Unfallstelle und einzelne Details.
Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Benutzen Sie dazu den Europäischen Unfallbericht.
Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche, auch wenn der Unfallgegner für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt im Urlaub machen, sondern können es gelassen zu Hause tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 0800/25 026 00) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.
Damit man bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet ist, sollten immer folgende Dokumente mit auf die Reise genommen werden. Wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt vor Reiseantritt zudem nachstehende Verträge ab.
Europäischer Unfallbericht
Schutzbrief
Auslands-Krankenversicherung
Vollkasko-Versicherung




Die Grüne Karte
Die Grüne Versicherungskarte ist in der gesamten EU als Einreisedokument überflüssig. Sie brauchen sie nur noch bei Fahrten in einige osteuropäische Länder und die Türkei. Dort ist sie allerdings ein unverzichtbares Einreisedokument. Sie bekommen diese bei Ihrem Versicherer.

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Datum: 01.07.2016 - 07:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Recht und Verbraucher


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