businesspress24.com - VW - Abgasskandal: Bahnbrechendes Urteil durch das LG München - den Käufern der manipulierten Fahr
 

VW - Abgasskandal: Bahnbrechendes Urteil durch das LG München - den Käufern der manipulierten Fahrzeuge steht das Rücktrittsrecht zu

ID: 1344963


(ots) - Das Landgericht München bestätigt, dass die
Nichteinhaltung der gesetzlichen Grenzwerte einen erheblichen Mangel
darstellt, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Ferner sei
es unzumutbar, mehr als 6 Monate auf die Nacherfüllung zu warten.

Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich, die Hunderte
Geschädigte im Abgasskandal aller Marken vertritt, hält dieses Urteil
für bahnbrechend. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco
Rogert orientiert sich dieses Urteil deutlich näher an der bisher
ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung als die bisher bekannt
gewordenen landgerichtlichen Urteile. Daher werde es voraussichtlich
auch einer Überprüfung im Berufungsverfahren Stand halten. So
urteilte beispielsweise das OLG Hamm erst kürzlich, dass die
fehlenden seitlichen Begrenzungslinien einer Rückfahrkamera eines
Mercedesfahrzeugs zum Rücktritt berechtige. Das Oberlandesgericht
Oldenburg hält bereits einen unbeleuchteten Aschenbecher bei einem
Raucherpaket für erheblich, um ein Rücktrittsrecht darauf zu gründen.
Die wertende Betrachtung dieser obergerichtlichen Rechtsprechung
belege, dass die Schwelle der Erheblichkeit eines Mangels deutlich
niedriger anzusetzen sei, als es die Landgerichte Bochum und Münster
für richtig hielten, so die Düsseldorfer Anwälte.

Unabhängig von diesem richtungsweisenden Urteil sei nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die arglistige Täuschung
von VW von erheblicher Bedeutung, was bislang noch nicht hinreichend
in den Fokus der Betrachtung gelangt sei. Viele Käufer hätten ihr
Fahrzeug auch und gerade wegen der Werbung für die besondere
Umweltfreundlichkeit (BlueMotion) erworben. Gerade bei diesen Käufern
wiege der Vertrauensbruch besonders schwer. Dem Hersteller und seinen
Angaben sei daher nicht mehr zu vertrauen. Dies gelte erst recht für




den dubiosen Rückruf, dessen einleitendes Schreiben VW von seinen
Anwälten derart formulieren ließ, dass durch den angebotenen Eingriff
keine neuen Gewährleistungsfristen ausgelöst werden. Aufgrund
fehlender Langzeittests werde von VW auch keine Garantie für die
Auswirkungen des Eingriffs im Rahmen des Rückrufs übernommen.

Der Bundesverkehrsminister und das Kraftfahrtbundesamt und
glaubten der Automobilindustrie blind und überprüften deshalb das
Ergebnis des Softwareupdates, z.B. bei einem AMAROK, nicht.
Motorenexperten vertreten die Auffassung, dass ein Softwareupdate
gänzlich ungeeignet sei, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, die
gem. § 38 Abs. 1 BImschG auch im täglichen Verkehr zu erreichen sind
und gerade nicht nur auf dem Prüfstand. Die Düsseldorfer Anwälte
halten deshalb auch die angebotene Nacherfüllung im Rahmen des
Rückrufs nicht nur technisch mit einem Softwareupdate für unmöglich,
sondern auch für jeden Geschädigten für unzumutbar.



Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
Tonhallenstr. 14-15
40211 Düsseldorf

Tel: 0211-3106380
email: rogert(at)ru-law.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Deutsche Umwelthilfe fordert sofortigen Verkaufsstopp für den Fiat 500x MultiJet und alle weitere Diesel-Pkw mit Abschalteinrichtungen
Defender Celebration Day in Wülfrath: Land Rover feiert seine Allrad-Ikone
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.05.2016 - 07:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1344963
Anzahl Zeichen: 3186

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Auto & Verkehr


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 36 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VW - Abgasskandal: Bahnbrechendes Urteil durch das LG München - den Käufern der manipulierten Fahrzeuge steht das Rücktrittsrecht zu
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rogert & Ulbrich (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rogert & Ulbrich



 

Who is online

All members: 10 568
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 70


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.