businesspress24.com - Aufklärungspflicht von Versicherungsmaklern
 

Aufklärungspflicht von Versicherungsmaklern

ID: 1340199


(LifePR) - Das Geschäft von Versicherungsmaklern findet oft im Wohnzimmer ihrer potenziellen Kunden statt. Ihre Provision erhalten die Makler dabei meist von den Versicherungsunternehmen, deren Verträge sie verkaufen. Daher warnen ARAG Experten vor Vertretern, die andere Entgelte ? wie etwa Beratungshonorare ? verlangen. Solche Zusatzvereinbarungen müssen explizit mit den Kunden abgesprochen werden. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nach Ansicht der ARAG Experten nicht aus. In einem konkreten Fall widerrief eine Frau ihren Riester-Vertrag, den sie zu Hause abgeschlossen hatte, fristgerecht. Daraufhin folgte eine saftige Rechnung des Maklers: Sie sollte über 3.000 Euro für entgangene Provision sowie Beratertätigkeit bezahlen. Sie wehrte sich erfolgreich: Der Makler gab eine Unterlassungserklärung ab. Außerdem gilt laut Urteil des Landgerichts (LG) Stuttgart gegen denselben Makler: Ist die Atmosphäre auch noch so locker und heimisch, muss der Versicherungsmakler seine Kunden am Küchentisch dennoch genauso über ihr Widerrufsrecht informieren, als säßen sie im Büro. (LG Stuttgart, Az.: 33 O 57/15 KfH).
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/versicherung-und-sicherheit



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Endeavour Silver steigert Quartalsgewinn um 35 % und kündigt Kapitalerhöhung an
Endeavour Silver steigert Quartalsgewinn um 35 % und kündigt Kapitalerhöhung an
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 06.05.2016 - 03:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1340199
Anzahl Zeichen: 3188

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 42 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aufklärungspflicht von Versicherungsmaklern
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 722
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 767


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.