phoenix Runde: Kampf gegen den Terror - Ist jedes Mittel recht? Donnerstag, 21. April 2016, 22.15 Uhr
(ots) - Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das
Bundeskriminalamt ist in Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis
sind die Richter des Bundesverfassungsgerichts gekommen. Der
Gesetzgeber hat bis Mitte 2018 Zeit, noch einmal nachzubessern.
Das sogenannte BKA-Gesetz erlaubt Ermittlern seit 2009, Wohnungen
zu überwachen, Überwachungskameras zu installieren, Telefonate
anzuzapfen und Computerfestplatten auszuspähen, um Anschläge zu
verhindern.
Gegen diese Gesetzeslage hatte unter anderem der ehemalige
Bundesinnenminister Gerhard Baum geklagt.
Was hat das BKA-Gesetz bisher gebracht? Welche Maßnahmen zur
Terrorbekämpfung sind vertretbar? Wie stark darf die Privatsphäre
dafür eingeschränkt werden?
Anke Plättner diskutiert u.a. mit
- Bruno Schirra, Publizist, Cicero
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Datum: 20.04.2016 - 09:12 Uhr
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