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Übersicht Datenschutz im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

ID: 1332264

Stellungnahme


(PresseBox) - Bitkom vertritt mehr als 2.300 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.500 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 Beschäftigten jährlich Inlands-umsätze von 140 Milliarden Euro und stehen für Exporte von weiteren 50 Milliarden Euro. Zu den Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler, 300 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Hardware oder Consumer Electronics her, sind im Bereich der digitalen Medien oder der Netzwirtschaft tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 78 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, 9 Prozent kommen aus Europa, 9 Prozent aus den USA und 4 Prozent aus anderen Regionen. Bitkom setzt sich insbesondere für eine innovative Wirtschaftspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.
Zusammenfassung
Das Energiesystem braucht mehr Kommunikation und eine bessere Datengrundlage, um auch bei hohen Anteilen von Erneuerbaren Energien die Energiewende für die Bürger nachhaltig, sicher und bezahlbar zu halten. Das erzeugt zugleich Befürchtungen bei Datenschutz und Datensicherheit. Seit vier Jahren arbeiten deshalb die Energie- und die IT-Branche, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesnetzagentur an Regeln für das Intelligente Energienetz. Der Entwurf für ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende zeigt, wie der datenschutzkonforme Einsatz von Intelligenten Messsystemen (?Smart Meter") aussehen kann. Dieses Papier erläutert das einzigartige deutsche Datenschutzkonzept für Intelligente Messsysteme. Illustriert wird, wie ?privacy by design", ?privacy by default" und Datenhoheit beim Bürger umgesetzt werden. Als Standardeinstellung werden über den Privatkunden keine Daten außer des Jahresverbrauchs an den Netzbetreiber kommuniziert ? so wie heute auch. Der Privatverbraucher entscheidet, wem er Zugang zu seinen Daten gewährt. Erörtert wird hier der rechtliche Datenschutz, also die Frage ?wer darf was?". Eine Übersicht zum technischen Datenschutz, also ?was wird wie verschlüsselt?" finden Sie auf den Seiten des BSI zur TR-03109, einen Überblick zum gesamten Gesetz auf www.digitale-energiewende.de.





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Datum: 13.04.2016 - 08:25 Uhr
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