Sonderkündigungsschutz in Kleinbetrieben
(PresseBox) - In Betrieben mit zehn und weniger Arbeitnehmern greift nicht der allgemeine gesetzliche Kündigungsschutz. Dennoch gibt es zahlreiche Spezialvorschriften, nach denen es dem Arbeitgeber untersagt ist, seinen Mitarbeitern zu kündigen. Diese Verbote müssen für jeden Betrieb, gleichgültig wie klein oder groß er ist, beachtet werden. Darunter fällt etwa der Kündigungsschutz für Schwangere, für Schwerbehinderte oder auch für Mitarbeiter im Erziehungsurlaub.
Rechtsanwalt Eric Schulien, Rechtsanwaltskanzlei Eric Schulien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Saarbrücken, zeigt in seinem praxisorientierten Vortrag auf, welche Regelungen der Arbeitgeber auch im Kleinbetrieb beachten muss, um sich rechtskonform zu verhalten.
Wann: Dienstag, 21. April 2016, 19.00 - 21.00 Uhr
Wo: Raum 1 und 2, Saalgebäude, IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str.9, 66119 Saarbrücken
Anmeldung: rosemarie.kurtz(at)saarland.ihk.de oder per Fax an (06 81) 95 20 - 6 90
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Datum: 13.04.2016 - 05:26 Uhr
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