Erneut Rating-Höchstnote für die Berufsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen
(ots) - Im aktuellen Rating des Analysehauses Morgen & 
Morgen erhalten die neuen Berufsunfähigkeits-Tarife (BU) der 
Bayerischen wieder die Höchstwertung "ausgezeichnet" mit 5 Sternen. 
Im Einzelnen handelt es sich um die Tarifvarianten BU Protect Komfort
und Prestige (mit und ohne Pflegebaustein) sowie die 
BU-Zusatzversicherung Komfort (gezillmerte und ungezillmerte Tarife).
   "Diese erneute Auszeichnung für unsere BU-Tarife freut uns und 
spornt uns an, weiter an Verbesserungen zu arbeiten", sagt Martin 
Gräfer, Vorstand Vertrieb und Service der Versicherungsgruppe die 
Bayerische. "Für uns steht der größtmögliche Nutzen für unseren 
Kunden im Mittelpunkt, bei erstklassigem Service - ganz nach unserem 
Motto "100 Prozent persönlich und schnell."
   Die neue BU der Bayerischen ist seit kurzem mit erweiterten 
Leistungen auf den Markt: Die "BU Protect" bietet ab sofort auch 
volle Leistung bei vorübergehender Krankschreibung oder 
Arbeitsunfähigkeit (AU).  Es stehen vier leistungsstarke 
Tarifvarianten für unterschiedlichste Kundenbedürfnisse zur Wahl: 
Smart, Komfort, Komfort plus und Prestige.
   Von Beratern für Berater und Kunden: Die Bayerische hat bei der 
Entwicklung der Tarife ihr Konzept der Vergangenheit fortgesetzt und 
die Wünsche und Vorschläge externer Experten mit eingebaut 
("Berater-BU"). Dabei fragte die Bayerische praxiserprobte Vermittler
aus ganz Deutschland, was eine BU heutzutage enthalten sollte. 
Herausgekommen ist ein von unabhängigen Experten optimiertes 
Gesamtpaket mit flexiblen Leistungen für jeden Bedarf.
   Das BU-Komfort-Angebot beispielsweise erweitert den Schutz mit 
einer Beamten-Klausel auch für Richter, Berufsunfähigkeit auch bei 
Demenz und die zinslose Stundung der Beiträge im Falle von 
Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Pflegebedürftigkeit.
   In der Prestige-Variante genießen Versicherte darüber hinaus 
Leistungen wie Wiedereingliederungshilfen, eine 
Nachversicherungsgarantie ohne Anlass innerhalb der ersten fünf Jahre
und eine Infektionsklausel für alle Berufe, die greift, wenn ein 
Versicherter wegen Ansteckungsgefahr ein komplettes Tätigkeitsverbot 
erhält.
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Datum: 31.03.2016 - 05:05 Uhr
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