Zoo Duisburg: Oberverwaltungsgericht lässt Berufung von Tierschützern gegen Urteil wegen Delfinhaltung zu
(ots) - Mit Beschluss vom 10. März 2016 hat das 
Oberverwaltungsgericht Münster einem Berufungsantrag des Hagener Wal-
und Delfinschutz-Forum (WDSF) in dem Rechtsstreit wegen der 
Delfinhaltung des Zoo Duisburg stattgegeben (AZ: 15 A 2350/14). Der 
Zoo Duisburg hatte beantragt, den Berufungsantrag abzulehnen. Bereits
in erster Instanz war der Zoo Duisburg vom Verwaltungsgericht 
Düsseldorf (AZ: 26 K 8374/12) im Oktober 2014 verurteilt worden, der 
Klägerin (WDSF) wegen der umstrittenen Delfinhaltung "Einsicht in die
tiermedizinischen Tagesberichte mit Blutuntersuchungsergebnissen, in 
die Revierberichte mit Vorkommnissen und in die Futterberichte zu 
gewähren." Abgelehnt hatte das Verwaltungsgericht die 
Auskunftspflicht des Zoos über verstorbene Delfine.
   Von insgesamt 28 Nachzuchten hätten bisher lediglich acht 
Delfinbabys überlebt, schreibt das WDSF auf seiner Internetseite und 
beruft sich dabei auch auf eine Aussage des Nürnberger 
Tiergartendirektors Dag Encke anlässlich einer Bundestagsanhörung im 
Jahr 2013. Zuletzt starb in Duisburg ein Delfinkalb nach 13 Tagen 
Anfang dieses Jahres. Im Sommer 2015 überlebte eine Delfinnachzucht 
nur eine Woche. Insgesamt seien nach Angabe des WDSF seit dem Jahr 
2000 neun Große Tümmler im Duisburger Delfinarium gestorben. Der Zoo 
führe auf seiner Internetseite lediglich die Todesfälle bis 1999 auf.
Die meisten Todesfälle seien offensichtlich aufgrund von Krankheiten 
zu verzeichnen, sagt WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller.
   Der Duisburger Zoodirektor Achim Winkler hatte wiederholt darauf 
hingewiesen, dass die Todesrate im Freiland mit rund 50 Prozent noch 
höher als in Gefangenschaftshaltung sei. Ortmüller widerspricht dem 
Zoochef: "Ich weiß nicht wie Winkler rechnet, aber nach 20 
verstorbenen von 28 ursprünglichen Nachzuchten macht das bei mir eine
Quote von rund 75 Prozent."
   Das WDSF war in die Berufung gegangen, weil gerade die 
Todesursachen der verstorbenen Tiere Aufschluss darüber geben 
könnten, dass eine Delfinhaltung unzulässig sei. Ortmüller: "Die 
Öffentlichkeit hat einen Auskunftsanspruch darauf, was offenbar 
bisher vom Zoo totgeschwiegen wird. Obwohl Winkler bei dem 
Gerichtsverfahren in erster Instanz dem Richter versichert hatte, 
dass alle vom WDSF geforderten Angaben zweieinhalb Wochen vor der 
Hauptverhandlung auf der Internetseite des Zoos veröffentlicht worden
seien, lässt sich unschwer erkennen, dass der Internetauftritt zu den
erforderlichen Angaben völlig lückenhaft ist.
   Mit der anstehende Hauptverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht
Münster sei wohl noch in diesem Jahr zu rechnen und es sähe für die 
Forderung des WDSF auf vollständige Einsichtnahme in die Unterlagen 
des Delfinariums gut aus, meint Ortmüller.
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Datum: 24.03.2016 - 09:52 Uhr
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