Marcus Prinz von Anhalt: BGH hebt Urteil auf / Nach 704 Tagen U-Haft wird das Urteil des Landgerichts Augsburg gekippt
(ots) - Der 1. Strafsenat des 
Bundesgerichtshofs hat das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 16. 
Januar 2015 aufgehoben und verweist die Sache zu neuer Verhandlung 
und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.
   Marcus Prinz von Anhalt wurde am 16. Januar 2015 wegen 
Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren 
verurteilt. Dagegen setzte er sich mit der von ihm eingelegten 
Revision erfolgreich zur Wehr. Einen Deal mit der Staatsanwaltschaft 
lehnte Prinz von Anhalt immer ab, da er sich seiner Meinung nach 
nicht strafbar gemacht hat. In dem Verfahren geht es ausschließlich 
um die steuerliche Geltendmachung von Kfz-Kosten. Die sonstigen 
steuerstrafrechtlichen Vorwürfe wurden bereits fallen gelassen.
   Nach 704 Tagen in Untersuchungshaft und monatelanger 
Entscheidungsfindung hat der Bundesgerichtshof das Urteil des 
Landgerichts Augsburg nun gekippt. Es wird zu einer neuen Verhandlung
kommen, diesmal aber vor einer anderen Kammer des erstinstanzlichen 
Gerichts.
   Dazu Prinz von Anhalt: "Ich sitze seit zwei Jahren zu Unrecht im 
Gefängnis. Man hat mich in Augsburg strafrechtlich verurteilt, obwohl
das eigentliche Steuerverfahren noch lange nicht abgeschlossen ist. 
Aus meiner Sicht reine Willkür. Ein Skandal!"
   Der Mainzer Strafverteidiger Olaf Langhanki, der von Anhalt vor 
dem BGH vertreten hat, zu dem Beschluss: "Wir waren stets davon 
überzeugt, dass das Augsburger Urteil keinen Bestand haben kann. 
Prinz von Anhalt hat im Kampf um sein Recht nie aufgegeben. Umso 
erfreulicher ist es, dass der BGH das Urteil nun aufgehoben und eine 
neue Verhandlung angeordnet hat."
   Marcus Prinz von Anhalt wird nun auch erneut Haftbeschwerde 
einlegen. Er hofft, kurzfristig aus der Untersuchungshaft entlassen 
zu werden und bald auch endlich wieder seine Tochter sehen zu können.
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Datum: 21.03.2016 - 03:00 Uhr
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