Keine Huskys im Wohngebiet
ARAG Verbrauchertipps zu Haustieren
(LifePR) - ARAG Experten weisen darauf hin, dass es eine Begrenzung geben kann, wenn man mehrere der Tiere in einem normalen Wohngebiet halten möchte. So erging es einer Frau, die gleich neun Huskys besaß und mit ihnen auch Zughundeseminare und Huskyschlittenfahrten anbot. Das Problem: Das Grundstück, auf dem sie dieses Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hatte, lag mitten in einem Wohngebiet. Und so häuften sich bald die Klagen der Nachbarn über Hundegebell. Als ihr daraufhin die Haltung von mehr als zwei Hunden untersagt wurde, klagte sie. Wie die ARAG Experten berichten, war aber nicht nur die Zahl der arktischen Vierbeiner problematisch, sondern schon das Gewerbe der Hundehalterin, das in einem Wohngebiet ohne baurechtliche Genehmigung gar nicht zulässig war (Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Az.: 3 K 890/15.NW).
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 15.03.2016 - 05:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1322933
Anzahl Zeichen: 3421
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 58 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Huskys im Wohngebiet
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




