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NOZ: DGB: Gesetzentwurf gegen Missbrauch von Leiharbeit muss endlich ins parlamentarische Verfahren

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(ots) - DGB: Gesetzentwurf gegen Missbrauch von
Leiharbeit muss endlich ins parlamentarische Verfahren

Buntenbach warnt vor "sozialem Sprengstoff" und fordert "mehr
Kontrollen, um den Niedriglohnsumpf trocken zu legen"

Osnabrück. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lässt im Kampf
gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen nicht locker.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Mittwoch): "Der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums muss
endlich in die Ressortabstimmung und ohne weitere Schredderei ins
parlamentarische Verfahren." Der Gesetzgeber dürfe nicht weiter
zusehen, wie der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen
ausufere. "Das ist sozialer Sprengstoff."

Buntenbach betonte, die extrem hohe Zahl von Leiharbeitern zeige,
wie dringend der Gesetzgeber intervenieren müsse. "Niemand kann
ernsthaft behaupten, dass so viele Produktionsspitzen abgefangen
werden müssen, dass fast eine Million Menschen damit beschäftigt
sind." Der Vorteil für die Unternehmen sei, dass Leiharbeit oft fast
ein Drittel billiger sei als reguläre Beschäftigung. "Aber für
Arbeitnehmer, insbesondere Leiharbeiter, ist das ein Nachteil.
Außerdem ist die Beschäftigung meist nur kurzfristig und fällt nicht
unter die Mitbestimmung des Betriebsrates im Einsatzbetrieb."

Die Gewerkschafterin forderte zudem "dringend mehr Kontrollen, um
den Niedriglohnsumpf trocken zu legen". Laut Buntenbach fehlen zudem
genaue Kriterien für die Kontrollbehörden, die klar machen, wann ein
Missbrauch von Werkverträgen vorliegt. "Das hätte ich mir im
Gesetzentwurf gewünscht. Die entsprechenden Regeln sind aber nach der
Intervention der Arbeitgeber, des Wirtschaftsflügels der CDU und der
CSU deutlich entschärft worden."

Buntenbach verlangte ferner, Flüchtlinge dürften nicht in prekäre




Beschäftigungsverhältnisse abgedrängt werden. Für sie müssten auf
jeden Fall der Mindestlohn und die anderen tarifvertraglichen
Standards eins zu eins gelten. "Sie dürfen nicht zur Dumping-Masse
gemacht werden. Das muss auch die Bundesregierung sicherstellen und
in Integrationsmaßnahmen investieren."



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Datum: 08.03.2016 - 23:00 Uhr
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