businesspress24.com - Fehlalarm: Kein Ersatz bei Schäden
 

Fehlalarm: Kein Ersatz bei Schäden

ID: 1319924


(LifePR) - Auch beim Fehlalarm eines Rauchmelders muss die Feuerwehr tätig werden. Die Hausbewohner haben dann in der Regel keinen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens. So hat beispielsweise ein Ehepaar aus Eppelheim die zuständige Feuerwehr auf 1.600 Euro Schadensersatz verklagt, weil diese bei einem Einsatz einen Rollladen und eine Tür des Hauses beschädigt hatte. Die Kläger befanden sich zum Zeitpunkt des Fehlalarms im Urlaub. Die herbeigerufene städtische Feuerwehr schob einen Rollladen hoch, wodurch dieser beschädigt wurde, und schlug dann auf der Rückseite des Gebäudes ein Fenster ein. Durch dieses Fenster gelangten die Feuerwehrleute in das Innere des Hauses, wo sie noch gewaltsam eine verschlossene Kellertür öffneten. Im Haus stellte sich heraus, dass es sich bei dem akustischen Warnsignal um einen Fehlalarm eines Rauchmelders handelte. Die Klage wurde vom Heidelberger Landgericht abgewiesen. Die Begründung: Wenn die Feuerwehr durch einen Rauchmelder gewarnt wird, muss sie vom schlimmstmöglichen Fall ausgehen und ist verpflichtet, sich Zugang zu einem Gebäude zu verschaffen. Es handelte sich im konkreten Fall zwar letztlich um einen Fehlalarm, doch aufgrund des Warnsignals musste die Feuerwehr von einer realen Gefahr ausgehen. Ebenfalls lag nach Auskunft der ARAG Experten auch kein Ermessensfehler hinsichtlich der durchgeführten Maßnahmen vor. Die Feuerwehrleute mussten sich zunächst Einblick in das Gebäude verschaffen. Das Hochschieben eines Rollladens ist dabei das mildeste Mittel, auch wenn dieser dabei beschädigt wurde. Auch das Eindringen durchs Fenster und die anschließende Beschädigung der Tür im Inneren des Hauses sind zur Abwehr der Anscheinsgefahr erforderlich gewesen (LG Heidelberg, Az.: 1 O 98/13).
Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Aussagen gegen die eigenen Kinder - müssen sich Eltern das gefallen lassen?
Rauchmelder: Wer haftet bei Fehlalarm?
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 07.03.2016 - 04:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1319924
Anzahl Zeichen: 2659

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 57 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fehlalarm: Kein Ersatz bei Schäden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 667
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 241


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.