businesspress24.com - Scheidungsfolgen / Wertermittlung für eine Immobilie zählte nicht als außergewöhnliche Belastung
 

Scheidungsfolgen / Wertermittlung für eine Immobilie zählte nicht als außergewöhnliche Belastung (FOTO)

ID: 1317222


(ots) -
Im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens kommt es immer wieder vor,
dass ein Immobilienvermögen bewertet werden muss, um eventuelle
Ansprüche des einen Partners gegen den anderen einschätzen zu können.
Dafür fallen unter Umständen Gutachterkosten an, die aber nach
Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht automatisch
steuerlich geltend gemacht werden können. (Finanzgericht Hessen,
Aktenzeichen 13 K 985/13)

Der Fall: Eine Ehefrau begehrte von ihrem Ehemann im Zuge einer
Scheidung Auskunftserteilung und Zahlung von Zugewinn. Die betroffene
Immobilie wurde daraufhin im Auftrag des Ehemannes von einem
Gutachter bewertet, was knapp 1.900 Euro kostete. Diesen Betrag
machte der Steuerzahler anschließend als außergewöhnliche Belastung
gegenüber dem Fiskus geltend. Das Finanzamt erklärte jedoch,
derartige Aufwendungen für die Auseinandersetzung des Vermögens
anlässlich einer Scheidung seien nicht absetzbar.

Das Urteil: Die Richter des hessischen Finanzgerichts wiesen
darauf hin, dass die Einkommensteuer im beantragten Sinne nur dann
ermäßigt werden könne, wenn ein Steuerpflichtiger zwangsläufig
größere Aufwendungen als die überwiegende Mehrheit der
Steuerpflichtigen ähnlicher Einkommensverhältnisse habe. Hier könne
man nicht davon sprechen, dass die Aufwendungen "zwangsläufig"
entstanden seien. Der Kläger sei in diesem Verfahrensstadium nicht
verpflichtet gewesen, ein Wertgutachten erstellen zu lassen, es sei
zunächst nur um das Auskunftsersuchen der Ehefrau gegangen.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel. 030 20225-5398
FAX: 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Informationshunger. Eigentümer darf bei Nachmieter gewisse Forderungen erheben (FOTO)
Heizung blieb kalt. Mieterin hing an der Therme ihrer Nachbarin (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.02.2016 - 03:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1317222
Anzahl Zeichen: 4119

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 32 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Scheidungsfolgen / Wertermittlung für eine Immobilie zählte nicht als außergewöhnliche Belastung (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 16-03-scheidungsfolgen.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 16-03-scheidungsfolgen.jpg



 

Who is online

All members: 10 722
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 425


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.