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Mayer/Brandt: Verlust eines Bundestagswahlkreises in Thüringen unumgänglich

ID: 1316588


(ots) - Bevölkerungszahlen machen Neueinteilung der
Wahlkreise erforderlich

Die erforderliche Neueinteilung der Wahlkreise führt zu dem
Ergebnis, dass Thüringen einen Bundestagswahlkreis verlieren wird.
Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag Stephan Mayer und der zuständige Berichterstatter
Helmut Brandt:

"Im Zuge der Neueinteilung der Wahlkreise, mit der sich der
Deutsche Bundestag seit geraumer Zeit beschäftigt, steht nun fest,
dass Thüringen einen Wahlkreis an Bayern abgeben muss. Die
Bevölkerungszahlen in Thüringen, die uns heute vom Büro des
Bundeswahlleiters vorgelegt wurden, lassen uns aufgrund der
Rechtslage keine Wahl. Nach den nun vorliegenden Bevölkerungszahlen
vom 31. Juli 2015 steht fest, dass den zusätzlichen Wahlkreis, den
Bayern erhält, nicht Hessen, sondern Thüringen verliert. Aufgrund der
rückläufigen Bevölkerungszahlen in Thüringen ist der Verlust
unumgänglich.

Wir bedauern diese Entwicklung. Weder Bundestagsabgeordnete noch
Bürger sehen es gern, wenn sich ihr Wahlkreis verkleinert oder gar
ganz auflöst. Änderungen im Zuschnitt der Wahlkreise oder gar der
Verlust eines Wahlkreises bedeuten immer einen nicht unerheblichen
Eingriff in bestehende Strukturen. Nach dem Bundeswahlgesetz besteht
jedoch unabweisbarer Handlungsbedarf. Einen politischen
Ermessensspielraum haben wir an dieser Stelle nicht.

In jeder Legislaturperiode wird der Deutsche Bundestag über
Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet von der
Wahlkreiskommission unterrichtet. Dabei wird dargelegt, ob und welche
Änderungen der Einteilung der Bundeswahlkreise erforderlich sind. Das
Bundeswahlgesetz sieht diese Verfahrensweise vor. Damit soll die
Gleichwertigkeit der Wählerstimmen gewährleistet werden.

Die Anzahl der Wahlkreise eines Bundeslandes muss dem




Bevölkerungsanteil dieses Landes so weit wie möglich entsprechen. Das
ist in Thüringen nicht mehr der Fall. Um eine rechtmäßige
Bundestagswahl im Jahr 2017 zu gewährleisten, muss das Land daher
einen Wahlkreis abgeben.

Im Gegenzug erhält Bayern aufgrund seines Bevölkerungszuwachses im
Rahmen der Neueinteilung einen zusätzlichen Wahlkreis."



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Datum: 25.02.2016 - 11:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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