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NOZ: Niedersächsischer Verfassungsschutz sieht noch keinen Grund für Beobachtung der AfD

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(ots) - Niedersächsischer Verfassungsschutz sieht noch
keinen Grund für Beobachtung der AfD

Präsidentin Brandenburger: "Populismus begründet aber noch keinen
Beobachtungsauftrag"

Osnabrück. In Niedersachsen hat der Verfassungsschutz die
rechtspopulistische Partei AfD im Auge, sieht aber noch keinen Anlass
zur geheimdienstlichen Beobachtung. In einem Gespräch mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" sagte Verfassungsschutzpräsidentin Maren
Brandenburger: "Der Verfassungsschutz wird das offen zugängliche
Material fortlaufend auf das Vorliegen von Anhaltspunkten für eine
extremistische Ausrichtung bewerten." Die rechtspopulistische AfD
greife Stimmungen und Ressentiments in der Bevölkerung gegen
Asylbewerber auf, um sie auf die politische Ebene zu bringen.
"Populismus begründet aber noch keinen Beobachtungsauftrag durch den
Verfassungsschutz", betonte Brandenburger. Wenn aber Vorurteile und
Ressentiments die entscheidende Grundlage für die Programmatik und
den politischen Forderungskatalog einer Partei seien, könnte dies ein
Anhaltspunkt für das Vorliegen extremistischer Bestrebungen sein. Es
gelte jetzt, die weitere Entwicklung zu überprüfen.

Brandenburger sagte: "Ob die AfD analog zur Entwicklung der Partei
"Die Republikaner" in den 1990er Jahren den Weg von einer
rechtspopulistischen zu einer rechtsextremistischen Partei vollzieht,
wird vermutlich ihre weitere Positionierung im Zusammenhang mit der
Flüchtlingsproblematik zeigen." Die parteiinternen
Auseinandersetzungen und die Abspaltung der Allianz für Fortschritt
und Allianz (ALFA) seien ein Zeichen für eine solche Radikalisierung.
Die Präsidentin des Verfassungsschutzes sagte: "Die jüngsten
Äußerungen der Parteivorsitzenden Petry und ihrer Stellvertreterin
von Storch zum Schusswaffengebrauch gegenüber Flüchtlingen an der




deutschen Grenze setzen diese Linie fort."

Deutschlandweit sieht das Bundesamt für Verfassungsschutz
ebenfalls keinen Grund zur Überwachung der AfD. Bundesjustizminister
Heiko Maas hatte sich wie zuvor schon SPD-Chef Sigmar Gabriel für
eine solche Beobachtung ausgesprochen.



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Datum: 23.02.2016 - 09:39 Uhr
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