businesspress24.com - Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkvertrag die 2.
 

Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkvertrag die 2.

ID: 1315361


(PresseBox) - Nachdem der erste Referentenentwurf zur Arbeitnehmerüberlassung aus dem Hause der Bundesarbeitsministerin Nahles wenige Freunde gefunden hatte, kursiert nun eine korrigierte Version des Referentenentwurfs. Der aber macht die Sache bei genauem Hinsehen auch nicht viel besser. Der Entwurf geht teilweise deutlich über den Koalitionsvertrag hinaus, und man hat es bislang versäumt, fragliche Regelungen klarzustellen. Die Zeitarbeitsbranche hat noch immer erhebliche Bedenken (so z.B. der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen hier) gegen die geplanten Regelungen.
Wie bereits berichtet, soll es künftig einen neuen § 611a BGB geben, mit dem das Arbeitsverhältnis zur Scheinselbständigkeit abgegrenzt wird. Das Problem: Im Vergleich zur ersten Version des Entwurfs, der wenigstens noch ein paar Kriterien versucht hatte aufzuzählen, sind diese in der zweiten Version nun komplett weggefallen. Dafür hat man einfach die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze abgeschrieben ? man muss sich dann aber auch fragen, welchen Sinn ein Gesetz dann noch macht, wenn der Gesetzgeber aus einem Urteil abschreibt.
Es bleibt abzuwarten, ob noch weitere Änderungen, vor allem Konkretisierungen vorgenommen werden.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

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Datum: 23.02.2016 - 06:31 Uhr
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