neues deutschland: Hartz-Sanktionen: Fortgesetzte Entmündigung
(ots) - Eine Sanktion, so sagt es der Duden, ist eine
Maßnahme, »die jemand als Druckmittel gegen eine Person oder ein Land
einsetzt, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen«. Während
man auf internationaler Ebene etwa Iran sanktioniert, damit das Land
sein Atomprogramm stoppt, überzieht man hierzulande Menschen mit
Sanktionen, die keinen oder einen sehr schlecht bezahlten Job haben
und deshalb Hartz-IV-Leistungen beziehen. Diese Menschen werden per
Gesetz für unmündig erklärt. Laut Definition ist unmündig, wer nicht
in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Die Wahl des
Arbeitsplatzes etwa ist eine solche Entscheidung. Wer sich dem
Hartz-IV-System unterwerfen muss, hat diese Wahl nicht. Man nimmt ihm
die Entscheidung ab und unterbreitet »Vermittlungsvorschläge«, die
ihrem Charakter nach keine Vorschläge, sondern Befehle sind. Wer
diese Arbeit nicht annehmen will, etwa weil sie mies bezahlt ist oder
entwürdigend, der wird mit Sanktionen bestraft. Man stellt in Abrede,
dass dieser Mensch mündig ist und selbstständig entscheiden kann. Wer
nun gehofft hatte, dass diese von der öffentlichen Hand betriebene
Entmündigung mit den Reformen der SPD-Bundesarbeitsministerin endlich
ad acta gelegt würden, der sieht sich nun getäuscht. Künftig sollen
die Betroffenen die Kosten ihrer eigenen Entmündigung teilweise
erstatten. Der autoritäre Ansatz mag sozialdemokratisch sein, der
Leitgedanke aber ist neoliberal.
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Datum: 12.02.2016 - 12:00 Uhr
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