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NOZ: Pro Asyl: Strobl missbraucht Flüchtlinge für Wahlkampf

ID: 1310024


(ots) - Pro Asyl: Strobl missbraucht Flüchtlinge für
Wahlkampf

Burkhardt nennt neue Forderungen zum Asylrecht "unausgegoren und
populistisch"

Osnabrück. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat die
Forderungen des stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Thomas Strobl nach
einer weiteren Verschärfung des Asylrechts scharf kritisiert.
Geschäftsführer Günter Burkhardt sagte der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Dienstag): "Diese Vorschläge sind unausgegoren und
populistisch. Herr Strobl missbraucht Flüchtlinge, um Wahlkampf in
Baden-Württemberg zu machen."

Burkhardt betonte, es könne nicht sein, dass nur der dauerhaft
Schutz erhalte, der erwerbstätig ist. "Die Menschen fliehen vor
Krieg, Terror und Verfolgung. Das ist das Entscheidende für eine
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - und nicht die Frage, ob sie
Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen."

Burkhardt kritisierte zugleich, Strobl und die CDU seien
mitverantwortlich für eine ausgrenzende Flüchtlingspolitik. "Zuerst
isoliert man die Flüchtlinge und dann fordert man Integration. Das
passt nicht zusammen und ist unfair." Sprach- und Integrationskurse
gebe es nur für vier Gruppen - Syrer, Iraner, Iraker und Eriträer -,
nicht aber für Afghanen, obwohl sie zu 75 Prozent als Asylbewerber
anerkannt würden.

Strobls Vorschläge gehen laut Pro Asyl außerdem "an den Realitäten
vorbei". Der CDU-Politiker fordere, eine unbefristete
Aufenthaltserlaubnis könne es erst nach fünf Jahren Aufenthalt und 60
Monatsbeiträgen zur Rentenversicherung geben. "Das kann schon rein
rechnerisch nicht funktionieren. Ohne Aufenthaltserlaubnis bekommt
man schwer eine Arbeit. Asylverfahren dauern aber in der Regel ein,
zwei Jahre und mehr."

Strobl schlägt vor, dass Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge




und subsidiär Schutzberechtigte nur dann eine unbefristete
Niederlassungserlaubnis bekommen sollten, wenn sie "einigermaßen
ordentlich Deutsch sprechen können", wenn sie "Grundkenntnisse
unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung" haben, wenn sie "keine
Straftaten begangen haben" und wenn sie "mit 60 Beiträgen zur
gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, dass sie selbst
für ihren Lebensunterhalt sorgen können".



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Datum: 08.02.2016 - 05:34 Uhr
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