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Wenn aus Karnevalsspäßen Unfälle werden: Zeugen können Geschädigten helfen

ID: 1308508


(businesspress24) - Düsseldorf, 2. Februar 2016 - In den nächsten zwei Wochen geht es wieder hoch her. Denn in den Karnevalshochburgen haben wieder die Jecken das Sagen. Bei aller Ausgelassenheit und Spaß an der Freud können jedoch Unfälle unter Alkoholeinfluss finanziell schlimm enden. Denn private Unfallversicherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt aber auch Komfortversicherungen, die trotzdem leisten. Wenn man ganz sicher gehen will, fragt man am besten vor der Party seinen betreuenden Versicherungskaufmann.

"Auf den Festen der guten Laune - in Sälen, auf der Straße, in Kneipen - geht es jedoch fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie nicht dramatisch sind, sollte man sie unbedingt melden", wie Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) betont. Allerdings muss man gute Nerven und Geduld haben, bis feststeht, welche Versicherung den Schaden - bis hin zu Verdienstausfall - zahlen soll. Die Veranstalter gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche. Zum Beispiel, wenn durch fliegende Kamellen oder Pralinenschachteln "was ins Auge ging". Doch einige Gerichte meinen, dass Zuschauer, die an Veranstaltungen mit "Wurfgeschossen" teilnehmen, wohl auch mit geringen Verletzungen einverstanden seien und daher nicht für jede Schramme ein Schmerzensgeld und für jede Brille Schadenersatz verlangen können.

Die Karnevalsvereine sichern sich mit Veranstalter-Haftpflichtversicherungen ab, ihre Prinzen, Jungfrauen und Wagenlenker sind immer damit unterwegs. Aber ehe die Versicherungen zahlen, klären sie erst einmal untereinander ab, wer nun für den Schaden aufkommen soll. Und das kann dauern. Zeugen können da einem Unfallopfer enorm helfen, weil ihre Beobachtungen komplizierte Abklärungen beschleunigen.

Maskerade am Steuer ist verboten

Während der Karnevalstage interessiert die Polizei nicht nur der Alkoholpegel. Wer als Clown, einäugiger Pirat oder Batman maskiert am Steuer sitzt, riskiert zusätzlich eine Anzeige und Punkte in Flensburg. Denn was die Sicht einengt und das Gehör beeinträchtigt, ist im Verkehr verboten und kann als grobe Fahrlässigkeit gelten. "Damit können dann Versicherungen bei einem Unfall den Schadenersatz erheblich mindern", warnt Klaus-Dieter Spauszus. "Die Vollkasko reduziert dann womöglich den Schadenersatz und die Kfz-Haftpflicht kann sogar einen Regress fordern."



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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de



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Datum: 03.02.2016 - 03:15 Uhr
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Ansprechpartner: Klaus-Dieter Spauszus
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