GEMA in der Faschingszeit
ID: 1307064
(PresseBox) - Gerade in der Faschingszeit besteht bei Veranstaltern immer wieder Unsicherheit zu den urheberrechtlichen Bestimmungen beim öffentlichen Abspielen von Musik und den Gebührenpflichten gegenüber der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Über die Einzelheiten der GEMA-Zahlungspflicht informiert ein Infoblatt der IHK. Das Infoblatt ?GEMA (R18)? steht zum Download bereit. Weitere Informationen finden sich auch auf der Homepage der GEMA (www.gema.de).
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 29.01.2016 - 04:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1307064
Anzahl Zeichen: 2525
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Saarbrücken
Telefon:
Kategorie:
Marketing & Werbung
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 62 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"GEMA in der Faschingszeit
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).