businesspress24.com - Cannabiskonsum: Ein Nanogramm THC reicht für einen Führerscheinentzug
 

Cannabiskonsum: Ein Nanogramm THC reicht für einen Führerscheinentzug

ID: 1306068


(LifePR) - Mangelndes Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme, das zum Führerscheinverlust führt, ist auch weiterhin schon ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blutserum anzunehmen. Die sogenannte Grenzwertkommission, eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, hatte im September 2015 einen Grenzwert von 3,0 ng/ml im Blutserum empfohlen. Die behördliche und gerichtliche Praxis ist in der Vergangenheit den Empfehlungen der Grenzwertkommission gefolgt. Nicht jedoch in den konkreten Fällen, in denen die Fahrerlaubnis aufgrund eines Wertes über 1,0 ng/ml im Blutserum entzogen worden waren. Das zuständige Verwaltungsgericht hat entschieden, den in der Rechtsprechung entwickelten Grenzwert beizubehalten. Nach Anhörung des Vorsitzenden der Grenzwertkommission habe es keinen Anlass gesehen, von der bisherigen Bewertung abzuweichen. Es ist somit rechtens, eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrsicherheit weiterhin bereits ab dem THC-Wert von 1,0 ng/ml anzunehmen, so die ARAG Experten (VG Gelsenkirchen, Az.: 9 K 1253/15 und andere).



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Motorradunfall: Land haftet für wenig griffige Fahrbahn
Bargeld einschmuggeln kann teuer werden
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 27.01.2016 - 03:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1306068
Anzahl Zeichen: 3057

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 42 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Cannabiskonsum: Ein Nanogramm THC reicht für einen Führerscheinentzug
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 96


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.