businesspress24.com - Motorradunfall: Land haftet für wenig griffige Fahrbahn
 

Motorradunfall: Land haftet für wenig griffige Fahrbahn

ID: 1306067


(LifePR) - Hat eine Fahrbahn keine ausreichende Griffigkeit, gebietet die Verkehrssicherungspflicht zumindest das Aufstellen einer Warnbeschilderung und eine Begrenzung der Geschwindigkeit. Im Juli 2012 befuhr die Klägerin im verhandelten Fall mit ihrem Motorrad die L 967 und stürzte bei regennasser Fahrbahn. An ihrem Motorrad entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 2.100 Euro. Entsprechenden Schadensersatz forderte die Klägerin vom beklagten Land und machte eine Verkehrssicherungspflichtverletzung geltend. Sie sei gestürzt, weil die Fahrbahnoberfläche im Bereich der Unfallstelle nicht griffig genug gewesen sei. Die Klage hatte überwiegend Erfolg. Das OLG Hamm hat der Klägerin Schadensersatz in Höhe von etwa 1.600 Euro zugesprochen und nahm dabei unter Berücksichtigung der Betriebsgefahr des Motorrades eine Haftungsquote des beklagten Bundeslandes von 75 Prozent an. Das beklagte Land habe die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt, denn im Bereich der Unfallstelle sei der Fahrbahnbelag mindestens seit 2008 nicht griffig genug gewesen. Deswegen sei nicht mehr gewährleistet gewesen, dass auch ordnungsgemäß fahrende Motorradfahrer den Streckenabschnitt bei Nässe gefahrlos passieren könnten. Das Land sei gehalten gewesen, im Bereich der Unfallstelle durch eine Beschilderung auf die bei Nässe bestehende Schleuder- und Rutschgefahr hinzuweisen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe auf maximal 30 km/h zu begrenzen. Diese Beschilderung sei vorwerfbar unterblieben, so dass eine Haftung des Landes gegeben war, erläutern ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 11 U 166/14).



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Handgreiflichkeiten bei betrieblicher Karnevalsfeier? LAG Düsseldorf bestätigt fristlose Kündigung
Cannabiskonsum: Ein Nanogramm THC reicht für einen Führerscheinentzug
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 27.01.2016 - 03:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1306067
Anzahl Zeichen: 3057

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 52 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Motorradunfall: Land haftet für wenig griffige Fahrbahn
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 95


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.