Mitteldeutsche Zeitung: zur Verschärfung des Sexualstrafrechts
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(ots) - Es hat gedauert, bis die Bundesregierung sich zu
etwas Selbstverständlichem durchgerungen hat: einer Verschärfung des
Sexualstrafrechtes. Über die Auslegung wird weiter zu streiten sein.
Denn unklare Rechtsbegriffe bleiben: Strafbar werden Übergriffe nun
zwar dann, wenn das Opfer aus Angst vor "empfindlichen Übel" auf
Gegenwehr verzichtet hat. Nur: Wann ist ein Übel empfindlich? Einfach
nur "Nein" gesagt zu haben, hilft Opfern sexueller Gewalt vor Gericht
immer noch nicht
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Hartmut Augustin
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Datum: 10.01.2016 - 13:51 Uhr
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