businesspress24.com - BGH stärkt Rechte von Handelsvertretern
 

BGH stärkt Rechte von Handelsvertretern

ID: 1295937


(LifePR) - Ein zweckgebundener Bürokostenzuschuss an einen Handelsvertreter kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Vertragsverhältnis im Zeitpunkt der Zahlung ungekündigt besteht. Das entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. November 2015 (Az.: VII ZR 59/14).
Mit diesem Urteil stärkte der BGH die Rechte von Handelsvertretern. Gleichzeitig wich er von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und schränkte die Gestaltungsfreiheit von Unternehmen bei der Zahlung freiwilliger Leistungen ein. Obwohl Zahlungen wie Bürokostenzuschüsse oder Organisationskostenzuschüsse freiwillige Leistungen der Unternehmen seien, dürften sie nicht von einem ungekündigten Vertragsverhältnis abhängig gemacht werden, so die Karlsruher Richter. Sie erklärten derartige Klauseln für unwirksam, wenn der Handelsvertreter vertraglich eine mehrjährige Kündigungsfrist einhalten muss. Die Kündigungsmöglichkeit des Handelsvertreters werde durch derartige Klauseln erheblich erschwert, erklärte der BGH.
Im vorliegenden Fall war der Kläger seit 1996 als Vermögensberater und Regionaldirektor tätig. Der Kläger erhielt vom Arbeitgeber Provisionsvorschusszahlungen sowie einen vom Umsatz des zurückliegenden Quartals abhängigen Bürokosten- und Organisationsleistungszuschuss (BOZ), der zweckgebunden für die Einrichtung, den Unterhalt und den Betrieb eines Büros gewährt wurde. Im Januar 2011 kündigte das Unternehmen den Vertrag zum 30. Juni 2014 und zahlte den Zuschuss nicht mehr.
Die Klage des Vermögensberaters hatte vor dem BGH Erfolg. Mit einer derartigen Klausel werde der Handelsvertreter erheblich benachteiligt und seine Kündigungsmöglichkeiten erschwert. Zumindest wenn eine mehrjährige Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Denn auch nach der Kündigung sei der Handelsvertreter bis zum Ende der Vertragslaufzeit verpflichtet, Verträge für das Unternehmen abzuschließen. Dazu müsse er ein Büro unterhalten. Ohne Zuschuss müsse er die Kosten dafür alleine aufbringen, was zu einer erheblichen Einkommensminderung führe, so der BGH.




Die Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Hamburg und Berlin hat weitere Informationen zu Rechten und Pflichten eines Handelsvertreters und Handelsvertreterverträgen unter http://www.rosepartner.de/... zusammengefasst.
Dr. Ronny Jänig, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
ROSE & PARTNER LLP.
Jägerstraße 59
Gendarmenmarkt
10117 Berlin
Tel: 030 / 25 76 17 98 - 0
Fax: 030 / 25 76 17 98 ? 9
jaenig(at)rosepartner.de

ROSE & PARTNER LLP. hat sich auf Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht spezialisiert und steht Mandanten mit Büros in Hamburg, Berlin und Mailand zur Verfügung.
Zu den Schwerpunkten der Kanzlei zählen
- Wirtschaftsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht & Steuerberatung
- Unternehmensnachfolge
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Internationales Recht

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

ROSE & PARTNER LLP. hat sich auf Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht spezialisiert und steht Mandanten mit Büros in Hamburg, Berlin und Mailand zur Verfügung.
Zu den Schwerpunkten der Kanzlei zählen
- Wirtschaftsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht & Steuerberatung
- Unternehmensnachfolge
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Internationales Recht



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Feuerwerkskörper sicher aufbewahren
Fristlose Kündigung wegen Böller
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 17.12.2015 - 08:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1295937
Anzahl Zeichen: 2298

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

burg


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 81 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH stärkt Rechte von Handelsvertretern
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ROSE&PARTNER LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ROSE&PARTNER LLP



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 96


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.