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Travel 24-Anleihe: Erneuter Kursrutsch nach Versagung des Wirtschaftsprüfervermerks

ID: 1295324

Was erwartet die betroffenen Anleger? - von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke


(businesspress24) - Nach einer Ad-Hoc-Mitteilung des Vorstands der Leipziger Travel24.com AG vom 14.12.2015 wurde der Jahresabschluss 2014 von der Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG nicht mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Damit hat die Travel24.com AG einen Versagungsvermerk für den Jahresabschluss 2014 erhalten. Zu einem Versagungsvermerk kommt es aufgrund von Einwendungen, wenn der Jahresabschluss insgesamt oder sehr bedeutende Teile des Jahresabschlusses eine Erteilung einer Bestätigung nicht mehr rechtfertigen. Der Prüfer konnte danach auch bei Ausschöpfung all seiner rechtlich zulässigen Möglichkeiten nicht zu einer positiven Aussage kommen. Daraufhin verloren die Aktien der Travel 24.com AG-Inhaberschuldverschreibung am 14.12.2015 fast 10 % und notiert bei nur noch 33 %.

Sind die Rückzahlungen für die Mittelstandsanleihen gefährdet?

"Noch eine Hiobsbotschaft für die Gläubiger der Travel24.com AG. Nachdem bereits die Gewinnprognose für das Geschäftsjahr 2015 kassiert wurde und der Aufsichtsratsvorsitzende Daniel Kirchhoff mitgeteilt hatte, zum Jahreswechsel seinen Hut zu nehmen, ist die Versagung des Abschlussvermerkes ein weiterer Grund für die Käufer der Mittelstandsanleihe, sich um die fristgemäße Rückzahlung ihrer Gelder Sorgen zu machen. Betroffene Anleger sind gut beraten, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen", teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, dessen Kanzlei auf Kapitalanlagenrecht spezialisiert ist.


V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt



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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Immobilienrente\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de



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Datum: 16.12.2015 - 09:00 Uhr
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